Guten Tag,
ein Jugendlicher(18) hat ein Auto gemietet, ohne seinen Führerschein und Personalausweis vorlegen zu müssen. Der Angestellten hat er erzählt, er hätte diese Papiere vergessen. Ein Kumpel, der auch in diesem Autohaus arbeitet hat seine Daten „hergegeben“. Der Jgdl. ist über 3 Tage mit diesem Auto unterwegs gewesen, hat falsch geparkt, dafür einen Bußgeldbescheid bekommen (bzw. das Autohaus) und hat an dem Auto einen Sachschaden verursacht. Der Anfang war eigentlich so, dass er mit einer Freundin und deren Vaters Auto unterwegs war, dieses hatte einen Schaden, woraufhin ER mit diesen Auto in die Werkstatt gefahren ist und den Leihwagen genommen hat…Jetzt kam nun die Rechnung an ihn, mit Leihgebühr usw., sowie Reperaturkosten…Wie verhält man sich??Haben die ihre Prüfpflicht aus Gutmüdigkeit verletzt oder zählt das Vorspielen von falschen Tatsachen des Jgdl. bei der Rechtssprechung eine Rolle? Hinzu käme das Fahren ohne FS…den will er gerade machen.
Hoffend auf eine hilfreiche Antwort
Anne