Ist es nach Deutschem Recht klar geregelt, wie lange der Vertrag gültig ist, wenn so ein Fehler im Vertrag steht? Ziffer? Wort? Kürzeste Laufzeit? Oder ist das nicht klar festgelegt und ist diese Bestimmung unwirksam?
owT
Ist das relevant?
owT
Nein, zum Glück ist das nicht klar geregelt, das liefe unserem heiligen Prinzip der Vertragsfreiheit zuwider. Daher sind Verträge immer auszulegen, wobei einerseits der wirkliche Wille der Parteien zu erforschen ist und andererseits zu berücksichtigen ist, was beim Empfänger der jeweiligen Willenserklärung ankommt.
Paragraphen zum Einstieg: § 133, 157 BGB
Literatur zum Einstieg: Medicus, Dieter: Bürgerliches Recht
Google-Tipps: „Willenserklärung“, „Dissens“, „falsa demonstratio“
Ich vemrute dass es für verschiedene Verträge verschiedene Regelungen gibt. Oder werden z.B. Miet-, Kauf-, Arbeits- und Versicherungsvertäge über einen Kamm geschoren ?
Eher nicht
Ja, wenn es um allgemeine Auslegungsregeln geht, spielt der Vertragstyp keine Rolle.