Mietrecht / Versicherungsrecht

ich hoffe, jemand kann helfen !

angenommen ein vermieter hat zwei übereinanderliegende mietswohnungen. beide sind vermietet.
in der oberen wohnung kommt es aufgrund der undichtigkeit einer zuleitung zur geschirrspülmaschine zu einem über wochen (?) unbemerkten wasseraustritt. die küche in der oberen wohnung wurde vom vermieter eingebaut (und mit vermietet).
infolge dieses wasserschadens wird eine wand in der unteren wohnung feucht und beginnt schimmelflecken auszubilden. anhand der flecken bemerkt der untere mieter den wasserschaden.
die reparaturmassnahmen werden zügig in auftrag gegeben und finanziell von dem vermieter übernommen (beauftragung einer trocknungsfirma, eines malers).
durch die feuchtigkeit könnte allerdings auch eine gästebettmatraze (400€, alter 3/4 jahr) durch schimmel unbrauchbar gemacht worden sein.
frage:

  1. wer käme für den schaden an der matraze des gästebettes des unteren mieters auf?? der vermieter könnte behaupten, es sei sache des unteren mieters. er soll den schaden bei seiner hausratversicherung geltend machen. dieser hat jedoch keine hausratversicherung abgeschlossen!!
  2. an dem trocknungsgerät befand sich kein typenschild, das auskunft über den stromverbrauch (ca 1 monat über 24 std.) gibt. nach telefonischer anfrage des unteren mieters bei der firma hieß die auskunft, das gerät würde 1,1 kw/h verbrauchen.

wie ist die handhabe/ RECHTSLAGE??? es wäre auch schön, einige paragraphen dazu zu wissen, um sie in eine mögliches schreiben an den vermieter zu zitieren.
herzlichen dank für eure auskunft!!
lg
paul

  1. wer käme für den schaden an der matraze des gästebettes des
    unteren mieters auf?? der vermieter könnte behaupten, es sei
    sache des unteren mieters. er soll den schaden bei seiner
    hausratversicherung geltend machen. dieser hat jedoch keine
    hausratversicherung abgeschlossen!!

Da hat der Mieter wohl am falschen Ende gespart. Um den Vermieter für den Schaden an der Matratze regreßpflichtig zu machen, müßte ihm ein schuldhaftes Verursachen nachgewiesen werden. Das erscheint mir nach der Fallbeschreibung aussichtslos.

wie ist die handhabe/ RECHTSLAGE???

Eindeutig. Man kann vom Vermieter 1 €,2 € oder 5 € für den Strom verlangen, die Matratze wird der Mieter mangels eigener Versicherung selber bezahlen müssen.

danke zunächst für die sehr ernüchternde antwort…
vielleicht weiß irgendeiner noch etwas anderes??? *lächel*

danke nordlicht!!
lg
paul

Ich gebe meinem Vorgänger Recht.

Der Vermieter „hätte“ bei Schadensmeldung bei der Versicherung die Matratze mit angeben „können“.

Wenn die Versicherung rauskommen würde, um sich davon zu überzeugen, dass die Matratze durch diesen Schaden unbraucbar geworden ist, es aber nicht nachweisbar ist, dann sehe ich schwarz. Zumal du auch nur sagst: durch die feuchtigkeit „könnte“ allerdings auch eine gästebettmatraze (400€, alter 3/4 jahr) durch schimmel unbrauchbar gemacht worden sein.

Da bleibt der Mieter wohl auf die Kosten sitzen.

Zu dem Stromverbrauch: Nicht jede Versicherung zahlt den überhöhten Stromverbrauch. In unserer Firma (Hausverwaltung und mit Mieter und Vermietern zutun) werden die Stromkosten bei einem Schaden von der Versicherung oftmals mitübernommen.

Könnte aber auch vertraglich anders aussehen. Da müsste man sich bei der Versicherung einfach mal genauer erkundigen.

Da der untere Mieter aber selbst keine Hausratversicherung hat, wird’s schwer.

nochmals: danke!

für mich bleibt allerdings völlig unverständlich, dass derjenige (unterer mieter), der in keinster weise mitverantwortlich für den schaden ist/ bzw. ihn weder herbeigeführt noch verhindern hätte können, seinen schaden über seine versicherung hätte absichern müssen!?
da streikt mein rechtsbewußtsein…

ps: die matraze WURDE durch den wasserschaden unbrauchbar.
vlg
paul

ps: die matraze WURDE durch den wasserschaden unbrauchbar.

Wenn dies nachzuweisen ist, würde ich dagegen angehen! Jedoch erst, wenn man es beweisen kann.

Ein Versuch wäre den Vermieter zu fragen, ob er seine Versicherung bzw. deren Gutachter rauskommen lassen kann, damit dieser feststellt, ob die Matratze durch den Wasserschaden der Spülmaschine nicht mehr zu gebrauchen ist.

Ob er dazu verpflichtet ist, seine Versicherung rauskommen zulassen? Dies muss jemand anderes beantworten.

Hallo,

Der Vermieter „hätte“ bei Schadensmeldung bei der Versicherung
die Matratze mit angeben „können“.

Und das ändert dann etwas an der Frage nach der Haftung?

Zu dem Stromverbrauch: Nicht jede Versicherung zahlt den
überhöhten Stromverbrauch.

Auch das ist doch völlig unabhängig von der Haftung. Wenn die Versicherung nicht zahlen sollte (was sie aber sicher tun wird, die Stromkosten sind ja Teil der Kosten zur Schadensbeseitigung), ist der Vermieter selber dran. Wer sonst?

Gruß
loderunner (ianal)