Gibt es einen Anspruch auf Geld zurück?

Man nehme an, dass ein Geschäft X von einer Werbeagentur Y eine Dienstleistung in Anspruch genommen habe und dafür Geld bereits gezahlt hat. Durch andere Umstände die die Werbeagentur Y nicht zu vertreten hat, kann diese nun die mündlichen Vereinbarungen zur Ausführung der Dienstleistung nicht in vollem Maße gewährleisten. Jedoch bietet die Werbeagentur Y dem Geschäft X eine lukrative andere Alternative an. Leider besteht das Geschäft auf der bereits ausgemachten Dienstleistung und fordert sein Geld zurück. Die Werbeagentur hatte noch andere Geschäfte mit einebezogen, die alle mit der Alternative einverstanden sind. Somit kommt die alternative Dienstleistung zu Stande und auch das Geschäft X würde davon profitieren. Muss die Werbeagentur dem Geschäft X das Geld in vollem Maße zurückgeben?

Vielen Dank vorab!

moin,
Vertragliche vereinbarte Leistung nicht erbracht, also muss auch die Vergütung zurück gewährt werden. Schadensersatz wird gegebenfalls auch fällig.
Wieso sollte man sich mit irgendwas zufrieden geben, das man nicht bestellt hat und das man auch nicht will?
Gruß

Hallo!

Wieso sollte man sich mit irgendwas zufrieden geben, das man
nicht bestellt hat und das man auch nicht will?

Weil es sich um einen Dienstvertrag handeln könnte, bei dem kein konkreter Erfolg geschuldet wird. Ich traue mir nicht zu, auf diese Frage irgendetwas zu antworten, weil sie mir zu kryptisch formuliert ist.

„mündlichen Vereinbarungen zur Ausführung der Dienstleistung nicht in vollem Maße gewährleisten“ das hört sich für mich so an, als könnten sie die DIENSTLEISTUNG nicht erbringen wie sie vereinbart war. und wie du so schön gesagt hast, sie schulden die dienstleistung und nicht einen irgendwie gearteten erfolg.
gruss