Screenshot=Ausdruck=erlaubt ?

Hallo zusammen !

Es gibt das Recht am eigenen Bild, es gibt das Urheberrecht, es gibt Nutzungsrechte. Und es gibt das Internet :smile:
Gesetzt den Fall jemand stellt in einer öffentlichen community ein Foto von sich ein. Ist dem Internetnutzer dann lediglich erlaub, das Bild auf seiner Seite anzusehen und ist dem Nutzer verboten, die Seite auszudrucken oder einen Screenshot dieser Seite (bzw. dieser Ansicht) auf seiner Festplatte zu speichern?
Weitergabe, Weiterverwendung - kommerziell oder nichtkommerziell - natürlich aussen vorgelassen, hier geht es nur darum: Gucken, einmalig, mehrmalig - ja - speichern oder ausdrucken zum späteren gucken - nein ?

Hallo,
zur rechtlichen Frage kann ich nicht sagen, wohl aber zur technischen.
In der Aufzählung fehlt übrigens das gute, alte analoge abfotographieren der Seite.

erlaub, das Bild auf seiner Seite anzusehen und ist dem Nutzer
verboten, die … auf seiner Festplatte zu speichern?

Das wird dieser jemand nicht verhindern können, weil der Browser das in der Regel ganz alleine in seinem Cache macht und dieser jemand kaum das Recht haben wird zu fordern, wie der Besucher der Seite seinen Browser zu konfigurieren hat.

Cu Rene