Hallo zusammen !
Es gibt das Recht am eigenen Bild, es gibt das Urheberrecht, es gibt Nutzungsrechte. Und es gibt das Internet 
Gesetzt den Fall jemand stellt in einer öffentlichen community ein Foto von sich ein. Ist dem Internetnutzer dann lediglich erlaub, das Bild auf seiner Seite anzusehen und ist dem Nutzer verboten, die Seite auszudrucken oder einen Screenshot dieser Seite (bzw. dieser Ansicht) auf seiner Festplatte zu speichern?
Weitergabe, Weiterverwendung - kommerziell oder nichtkommerziell - natürlich aussen vorgelassen, hier geht es nur darum: Gucken, einmalig, mehrmalig - ja - speichern oder ausdrucken zum späteren gucken - nein ?