Auftraggeber will Vertragspartner kontrollieren?!

Guten Tag,

darf ein Hauptauftraggeber einen Mitbewerber (Vertragspartner) für die Durchführung von Qualitätskontrollen zu einem ebenfalls Mitbewerber (Vertragspartner) schicken?

Dadurch dass der kontrollierende ein Konkurrent ist, sollte dies doch eigentlich nicht rechtlich sein?

Vielen Danke

Hi,
ich kann aus Deiner Fragestellung nicht erkennen, warum er dies nicht darf.
Sollte es branchenspezifische Regelungen geben, die ein Solches ausschließen, solltest Du uns das wissen lassen.
Was regeln denn die abgeschlossenen Verträge zur Frage Qualität der Leistungen?
Es ist sicherlich nicht angenehm von einem direkten Mitbewerber kontrolliert zu werden, aber wenn er nichts findet ist das doch umso besser.
Ich als HAG würde mir nicht reinreden lassen, wen ich zur Kontrolle einsetze.
Einschränkung wären wirklich branchenspezifische Besonderheiten, für die sich daraus ein besonderer Vertraulichkeitsgrundsatz ergäbe.
Gruß Rumburak

Das Problem ist, dass es dem kontrollierenden Konkurrenten möglich wäre, dass Know-How und Besonderheiten des kontrollierten „spioniert“. Dadurch könnte der Kontrollierende Verbesserungsvorschläge seiner Firma machen und damit die andere Firma gefährden (Konkurrenzvorteil).

Nehmen wir mal an der große Auftraggeber hat mehrere Vertragspartner, die die selbe Arbeit verrichten nur in anderen Orten. Nun wäre es doch sicherlich schädigend für die kontrollierte Firma, wenn ein Konkurrent den anderen Vertragspartner prüft!

Gibt es da gesetzlich keine Regelungen, in den Verträgen ist dazu nichts zu finden!!

Vielen Dank

Hi,
rein rechtlich wüsste ich nicht welche Regelung ein Gesetzgeber da treffen sollte.
Moralisch gesehen kann ich da Bedenken verstehen.
Ich bleibe dabei, um einen solchen Fall rechtlich korrekt beurteilen zu können, müsste man mehr wissen.
Auftrag nach VOB/VOL oder privatrechtlich? Eventuell ergeben sich eben aus genau diesen Rechtsvorschriften Ansatzpunkte, den AG zu bewegen, einen neutralen Qualitätsmanager einzusetzen. Ich benutze absichtlich den Terminus " bewegen".
Für Ausschreibungen nach VOB/VOL gelten eideutige Regelungen zu Beschreibung von Leistungen. Hier wird i.d.R. nach anerkanntem Stand der Technik beschrieben. Das gilt auch für Deinen Mitbewerber.

Du kannst mich gerne auch anmailen wenn Du hier nicht die Branche benennen möchtest.
Allerdings bin ich ausschließlich im Bereich VOB/VOL zu Hause.

Gruß Rumburak

Hallo,

darf ein Hauptauftraggeber einen Mitbewerber (Vertragspartner)
für die Durchführung von Qualitätskontrollen zu einem
ebenfalls Mitbewerber (Vertragspartner) schicken?

Ja. Wenn es vertraglich so abgemacht wurde.
Nein. Wenn es vertraglich nicht so abgemacht wurde.

Dadurch dass der kontrollierende ein Konkurrent ist, sollte
dies doch eigentlich nicht rechtlich sein?

Vertragsfreiheit.

Gruß
loderunner (ianal)