Hallo zusammen,
gesetzt dem Fall, jemand aus meinem Bekanntenkreis (Mann) schlägt unter Alkoholeinfluss seine Frau, leider bereits zum 2. Mal. (1. Mal vor ca. 3 Jahren-auch mit Polizei) Die ruft die Polizei und der Mann wird für eine Nacht eingesperrt, erhält ein 10tägiges Rückkehrverbot in die Wohnung, was er auch einhält. Am nöchsten Tag geht die Geschädigte zur Polizei und nimmt die Strafanzeige/Strafantrag zurück. Wie wäre da der weitere Verfahrensweg? Mit welcher Strafe hätte der Mann evt. zu rechnen? Sind Blutabnahmen bei der Polizei kostenpflichtig und wie teuer?
Danke.
gesetzt dem Fall,
Es heißt korrekt: „gesetzt den Fall“! (Akkusativ)
jemand aus meinem Bekanntenkreis (Mann)
schlägt unter Alkoholeinfluss seine Frau,
Mit welcher Begründung?
leider bereits zum
2. Mal. (1. Mal vor ca. 3 Jahren-auch mit Polizei) Die ruft
die Polizei und der Mann wird für eine Nacht eingesperrt,
erhält ein 10tägiges Rückkehrverbot in die Wohnung, was er
auch einhält. Am nöchsten Tag geht die Geschädigte zur Polizei
und nimmt die Strafanzeige/Strafantrag zurück.
Warum wurde der Strafantrag zurückgenommen?
Wie wäre da der weitere Verfahrensweg?
zum Beispiel:
-
Verzicht auf die Droge Alkohol seitens des Mannes (es gibt bessere Drogen
). -
Verzicht auf den Mann seitens der Frau (es gibt bessere Männer
).
Mit welcher Strafe hätte der Mann evtl. zu rechnen?
Das dürfte der Frau doch eigentlich egal sein. Alternativ könnte sie hoffen, die Strafe falle möglichst hoch aus.
Oder besteht seitens der Frau eine psychische Abhängigkeit von jenem Mann inclusive seiner nicht nur potentiellen Gewalttätigkeit?
Dann würde ich der Frau raten, ihre Lebensumstände radikal (!) zu ändern.
Gruß
Hallo,
Mit welcher Begründung?
Würde das denn eine Rolle spielen, WARUM ich meine Frau verprügle?
Grüße
D.
Mit welcher Begründung?
Würde das denn eine Rolle spielen, WARUM ich meine Frau
verprügle?
Es war von Schlagen die Rede, nicht von Verprügeln. Und selbstverständlich geht der Mann straffrei aus, wenn ihn die Frau zuvor wegen seines Zustands mit dem Nudelholz anzugreifen versucht. Denn dann war es Notwehr. Deshalb vermutlich die Frage nach der Begründung.
Gruß
smalbop
Hallo!
Mit welcher Begründung?
Würde das denn eine Rolle spielen, WARUM ich meine Frau
verprügle?
Ja, es könnte ja Notwehr vorliegen…
Die Nachfrage, die Du Dir da zum Kritisieren herausgepickt hast, ist somit leider der einzige kleine Teil des Postings, der auch nur ansatzweise etwas mit der Fragestellung und der Einordnung in das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ zu tun hat.
Würde das denn eine Rolle spielen, WARUM ich meine Frau
verprügle?
Möglicherweise. Es kommt sicherlich darauf an, ob die körperliche Gewalt nur von dem Mann ausging. Es gibt auch Fälle, in denen Frauen zuerst handgreiflich werden…
Einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Wenn die Frau den Strafantrag zurückgenommen hat, wird die tat nicht mehr verfolgt. Eine erneute Strafanzeige wegen dem gleichen Delikt ist nicht mehr möglich.
Hallo,
da wurde meine Frage leider völlig missverstanden.
Das sollte keine Kritik an dem Posting sein, sondern reine Neugier eines Laien.
An Notwehr und solche Sachen habe ich nicht gedacht. Allerdings hört sich Ausnüchterungszelle und 10 Tage Hausverbot für die eigene Wohnung auch nicht unbedingt nach Notwehr an.
Wieder was dazu gelernt.
Danke und Gruß
D.
Hallo!
Wenn die Frau
den Strafantrag zurückgenommen hat, wird die tat nicht mehr
verfolgt.
Das kann man so nicht sagen. Wenn die Staatsanwaltschaft das Heft einmal in der Hand hat, lässt sie es sich nicht vom Anzeigenden aus selbiger nehmen, sondern entscheidet selbst, ob sie die Tat weiter verfolgt oder nicht.
Eine erneute Strafanzeige wegen dem gleichen Delikt
ist nicht mehr möglich.
Hoppla, wo steht das denn geschrieben?
Das sollte keine Kritik an dem Posting sein,
Schade, die wäre nämlich angebracht gewesen. Das Posting ist sowas von derbe off-topic und irrelevant, dass ich mich mit einer Antwort zurückgehalten habe, um mich nicht wieder als Rüpel hervorzutun…
Hallo,
Eine erneute Strafanzeige wegen dem gleichen Delikt
ist nicht mehr möglich.Hoppla, wo steht das denn geschrieben?
Vielleicht wurde gemeint: wegen dem gleichen Vorfall.
Allerdings weiß ich auch da nicht, ob das so ist oder nicht.
Beispiel: Jemand wird niedergeschlagen und erstellt anzeige. Zieht die Anzeige am nächsten Tag zurück. Stellt sie am übernächsten Tag wieder (wegen des gleichen Vorfalls). Geht das?
Gruß
Elke
PS: Was für mich außer Frage steht, ist, dass man erneut Anzeige stellen kann, wenn man erneut niedergeschlagen wird (gleiches Delikt)
Huhu!
Ob und wie ermittelt wird, das entscheidet die Staatsanwaltschaft, da lässt sie sich auch von den Opfern nicht reinreden.
Hallo wwf,
sei mal mein Erklärbär:
Ob und wie ermittelt wird, das entscheidet die
Staatsanwaltschaft, da lässt sie sich auch von den Opfern
nicht reinreden.
Bei „großen“ Straftaten versteht sich das von selbst.
Aber wie ist das bei „kleinen“? (sorry ob der unjuristischen Ausdrucksweise) -
mit anderen Worten: wenn ich zusammengeschlagen werden, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft (bzw. die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft), egal, was ich dazu sage.
Wenn ich aber eine Anzeige stelle, weil mir jemand das Auto zerkratzt hat, kann ich diese Anzeige dann nicht zurückziehen (wenn mir der Verursacher z.B. 100€ gegeben hat oder wenn ich feststelle, dass es doch der eigene Sohn mit seinem Matchboxauto war)?
Oder kann ich das dann nur bei der Polizei aussagen und die sagt dann: okay, wir glauben dir, und wir schmeißen den ganzen Vorgang weg?
Gruß
Elke
Bei „großen“ Straftaten versteht sich das von selbst.
Aber wie ist das bei „kleinen“?
Da hängt es davon ab, ob es von „öffentlichem Interesse“ ist, die Sache weiter zu verfolgen.
Lies dazu mal
http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt
Bei schweren Delikten (Offizialdelikten) muss die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln bei „kleineren“ kann, muss aber nicht.
Zum einen liebe Heidi möchte ich dir dazu sagen. Ich persönlich denke das diese Frau welche geschlagen wurde du bist.
Wenn die Anzeige zurückgenommen wird, kann es dennoch zu einer weiteren Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft kommen.
Wenn es in öffentlichen Interesse steht.
Warum aber soll die Strafanzeige zurückgezogen werden? Er hat es verdient.
liebe Grüsse
die Blutabnahme kostet die Frau nichts, wenn das deine Frage war.
Was die Strafe des ,Schlägers`` betrifft, so liegt es in der Hand des Gerichtes, was ihn zu zu Geldstrafe, Bewährung oder Haft verurteilen kann.
Meine Ansicht ist es das er bestraft gehört. Es gibt viel zu viel Gewalt in Ehen, Beziehungen ect.
Wünsche dir ein schönes Wochenende
Danke für die zahlreichen Kommentare. Warum muss der Mann, wenn die Frau die Anzeige bereits zurückgenommen hat, die Ehe weiterbestehen soll, mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn kein öffentliches Interesse besteht? (Es sei denn, es geht um die Befriedigung der Neugier der Nachbarn).
Übrigens - es handelte sich -bei beiden Parteien- nicht um Notwehr.