Open-Air

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde :smile:

Ist es rechtens, wenn eine 13 Jährige mit einer 21 Jährigen ein Open-Air besucht, dass um 14 Uhr beginnt und um 22 Uhr endet? Natürlich mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Hin- und Rückfahrt mit dem Auto der 21-Jährigen :smile:

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde :smile:

Hi

Ist es rechtens, wenn eine 13 Jährige mit einer 21 Jährigen
ein Open-Air besucht, dass um 14 Uhr beginnt und um 22 Uhr
endet? Natürlich mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Hin- und Rückfahrt mit dem Auto der 21-Jährigen :smile:

Wenn die Eltern da nichts gegen haben sollte das kein Problem darstellen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, könnten die Eltern des 13 jährigen ein Schreiben aufsetzen, indem sie bestätigen, dass die volljährigen Begleitperson die Aufsehenspflicht übernehmen darf. Natürlich ist dann ab dem Abreisepunkt die Begleitperson für den Jugendlichen verantwortlich. Zur Sicherheit sollten noch die Kontaktdaten und eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden.

Man sollte aber nicht vergessen:

Passiert dem Minderjährigen etwas, kann die Begleitperson dafür verantwortlich gemacht werden.

Baut der Minderjährige Sch**** , kann ebenfalls die Begleitperson dafür verantwortlich gemacht werden.

-> Verletzung der Aufsehenspflicht!

Bei OpenAir Events, ist halt noch die Frage ob der Veranstallter nicht ein Mindestalter vorausssetzt (Bei vielen OpenAir Festivals so). In diesem Falle hilft kein schreiben der Welt und der Minderjährige muss daheim bzw draussen bleiben

Danke für eure Hilfe!!!

Bitte

Grüße

DE