Befristeter (Unter-)Mietvertrag - Kündigung

Hallo liebe Experten!

Ich habe folgendes Problem:

Mein Vater hat mir als Eigentümer zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus vermietet. In einer Wohnung lebe ich selber, die andere Wohnung (Appartement) hatte ich bis Ende Januar untervermietet. Der (Unter-)mieter hat fristgerecht gekündigt. Jetzt steht die Wohnung leer und ich möchte sie gerne wieder vermieten.
Es ergibt sich jedoch folgendes Problem: Da wir die beiden Wohnungen innerhalb dieses Jahres verkaufen möchten und in eine andere Wohnung/Haus ziehen wollen, möchten wir uns nicht mit einem langen Mietvertrag binden, sondern das Appartement nur bis zum 31.12.2001 vermieten. Wie kann man das am besten bewerkstelligen? Selbst bei einem befristeten Mietvertrag muß man ja einen besonderen Grund für die Beendigung des Mietvertrages angeben, ansonsten hat der Mieter einen Verlängerungsanspruch. Ein berechtigtes Interesse ist aber wohl nicht in den besseren Verkaufschancen für eine mietfreie Wohnung zu sehen. Gibt es Besonderheiten für einen befristeten Untermietvertrag?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Voraus!

Anja

Hallo,

einen Befristeten Mietvertrag ohne Option auf Verlängerung abschliessen. Ist kein Problem und rechtlich einwandfrei.

Gruß
roland