Hallo,
ich würde gern wissen, inwieweit der Eintrag in eine Robinsonliste relevant ist, wenn man daran denkt, gegen den Absender von SnailMail-Spam (im konkreten Fall ein Verlag, der ca. 1-2x pro Woche spamt) juristisch vorzugehen.
Kann man sich bei Unterlassungsklage gegen den Spammer auf einen solchen Eintrag berufen?
Gruß,
Uwe
Hallo,
Kann man sich bei Unterlassungsklage gegen den Spammer auf
einen solchen Eintrag berufen?
nein. Ein solcher Eintrag ist irrelevant. Ungeachtet dessen ist das Verhalten durchaus rechtlich zu beanstanden.
Gruß
S.J.
du brauchst dazu gar nicht juristisch vorgehen (noch nicht)
wenn du einen spam oder newsletter erhälst den du nicht haben willst (die dinger sind ja auch nervig)
öffnest du die email ,scollst ganz runter und irgendwo steht dann "newsletter abbestellen " oder aus „mailerliste austragen“
das ist klickbar,das man sollte es anklicken ,man wird dann weitergeleitet auf die internetseite und eventuell muss man noch manunel die eigene emailadresse eintragen und bestättigen ,und schon ist man ausgetragen und bekommt keine solchen emails usw ,mehr ,es könnte höchstens sein das du noch eine email bekommst in der betättigt wird das du abgemeldet bist!
solltes du dennoch noch derartige emails bekommen ,solltes du mal auf den absender schauen ,den auch emailadressen werden untereinander „zu werbezwecken“ weitergegeben ,und da juristisch vorzugehen würde sich äusserst schwierig gestallten!
also machs wie oben beschrieben,
was zur Folge hat, daß der Versender der Spammail genau weiß, daß es einen realen Empfänger gibt und sich der Versand weiterer Mails lohnt…
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Blauäugiger gehts kaum
öffnest du die email ,scollst ganz runter und irgendwo steht
dann "newsletter abbestellen " oder aus „mailerliste
austragen“
Sorry, aber blauäugiger gehts kaum.
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