Kurze allgemeine Frage:
Man kauft in Baumarkt A eine fertig zusammengebaute Armatur (kein Bausatz!) und eine Spüle einzeln. In Baumarkt B kauft man die Arbeitsplatte sowie die Montage aller drei Komponenten in der Küche.
Nun geht in der Armatur innen drin etwas (z.B. Kartusche) kaputt. Um es zu beheben muss die Armatur demontiert und auseinander genommen werden.
Kauf der Teile und Montage in der Küche sind 16 Monate her.
Wer ist Eurer Meinung nach nun dafür zuständig, die defekten Teile in der verbauten Armatur fachmännisch zu tauschen, damit die Funktion wiederhergestellt wird?
Fällt das in die Gewährleistung von Baumarkt A, weil er Händler der Armatur ist?
Oder muss Baumarkt B gucken kommen, weil er es zu einem nur in der Gesamtheit nutzbaren Gegenstand verbaut hat?
Oder muss der Käufer die defekten Teile (die montiert sind und aufgrund mangelnder Fachkenntnis nicht von ihm selbst ausgebaut werden können) auf eigene Kosten deinstallieren lassen und zum Umtausch zu Baumarkt A bringen und auch auf eigene Kosten wieder montieren lassen?
Nun geht in der Armatur innen drin etwas (z.B. Kartusche)
kaputt. Um es zu beheben muss die Armatur demontiert und
auseinander genommen werden.
Kauf der Teile und Montage in der Küche sind 16 Monate her.
Damit liegt die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war, beim Käufer. Diesen Umstand zu beweisen könnte schwer bis unmöglich werden. Gerichtsfest lässt sich soetwas idR. nur mittels Sachverständigengutachten untermauern.
Oder muss der Käufer die defekten Teile (die montiert sind und
aufgrund mangelnder Fachkenntnis nicht von ihm selbst
ausgebaut werden können) auf eigene Kosten deinstallieren
lassen und zum Umtausch zu Baumarkt A bringen und auch auf
eigene Kosten wieder montieren lassen?
So wäre es, wenn ein Anspruch im Rahmen der Gewährleistung bestünde.
wenn der kauf schon 16 monate her ist ,müsste eigentlich der „hersteller“ dafür gerade stehen ,das heist es müsste beim hersteller angerufen werden --damit die wissen worum es geht ,und dann müsste das teil direkt an den hersteller zurückgeschickt werden ,die reparieren es oder schicken in der regel ein neues gleichwertiges teil ,
der baumarkt kann in solchen sachen nichts machen und verweisen in der regel auf den hersteller ,
man bekommt zwar in jeden laden ein 14 tägiges rückgabe und umtauschrecht oder die „geld-zurück-garantie“,aber das hat nichts mit der "hersteller-garantie o.gewährleistung die meistens 24 monate gilt ,zu tun !ganz klarer fall ,es muss sich an den hersteller gewendet werden und nicht an den verkäufer ,sollten keine daten oder ähnliches vom hersteller vorhanden sein ,wendet man sich an den baumarkt ,die kennen ja ihre lieferanten!
Ich habe lange nicht mehr solchen Unsinn gelesen
Hallo,
wenn der kauf schon 16 monate her ist ,müsste eigentlich der
„hersteller“ dafür gerade stehen ,das heist es müsste beim
hersteller angerufen werden --damit die wissen worum es geht
,und dann müsste das teil direkt an den hersteller
zurückgeschickt werden ,die reparieren es oder schicken in
der regel ein neues gleichwertiges teil ,
was zum Henker hat der Käufer mit dem Hersteller zu tun? Gar nichts. Insofern bestehen auch grundsätzlich keine Ansprüche gegen diesen.
man bekommt zwar in jeden laden ein 14 tägiges rückgabe und
umtauschrecht oder die „geld-zurück-garantie“,aber das hat
nichts mit der "hersteller-garantie o.gewährleistung die
meistens 24 monate gilt ,zu tun !ganz klarer fall ,es muss
Oh Gott. Es gibt weder ein 14-tägiges Umtausch- oder Rückgaberecht, noch eine Verpflichtung zur Gewährung einer Garantie. Und die Gewährleistungsansprüche verjähren nicht meistens sondern grundsätzlich nach 24 Monaten.
sich an den hersteller gewendet werden und nicht an den
verkäufer ,sollten keine daten oder ähnliches vom
hersteller vorhanden sein ,wendet man sich an den baumarkt
,die kennen ja ihre lieferanten!
Was hat denn nun wieder der Lieferant des Verkäufers mit dem Hersteller zu tun?
Ich habe hier lange nicht mehr solchen Unsinn gelesen. Da du offensichtlich von der Materie überhaupt keine Ahnung hast, kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen, warum du in einem Expertenforum so einen Nonsens schreibst.
Damit liegt die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Kauf
vorhanden war, beim Käufer. Diesen Umstand zu beweisen könnte
schwer bis unmöglich werden. Gerichtsfest lässt sich soetwas
idR. nur mittels Sachverständigengutachten untermauern.
Wenn eine Armatur anfangs funktioniert und plötzlich bleibt der Umschalter für die Brause-Funktion nicht mehr hängen und der Hersteller selbst sagt, das liegt an einer defekten Kartusche innerhalb der Armatur, würde man dann noch einen Sachverständigen benötigen?
wenn der kauf schon 16 monate her ist ,müsste eigentlich der
„hersteller“ dafür gerade stehen ,das heist es müsste beim
hersteller angerufen werden --damit die wissen worum es geht
,und dann müsste das teil direkt an den hersteller
zurückgeschickt werden ,die reparieren es oder schicken in
der regel ein neues gleichwertiges teil ,
der baumarkt kann in solchen sachen nichts machen und
verweisen in der regel auf den hersteller ,
man bekommt zwar in jeden laden ein 14 tägiges rückgabe und
umtauschrecht oder die „geld-zurück-garantie“,aber das hat
nichts mit der "hersteller-garantie o.gewährleistung die
meistens 24 monate gilt ,zu tun !ganz klarer fall ,es muss
sich an den hersteller gewendet werden und nicht an den
verkäufer ,sollten keine daten oder ähnliches vom
hersteller vorhanden sein ,wendet man sich an den baumarkt
,die kennen ja ihre lieferanten!
nancy, möchtest Du Dich nicht lieber eines Kommentar enthalten, bevor Du solche Äußerungen von Dir gibts? Liest Du solch einen Unsinn in der Boulevard Presse oder erzählt man sich das in der Stammkneipe?
Bitte verschone uns damit, wir hätten es schon gern ernst beantwortet.
Hallo,
Sachmangelhaftung (=„Gewährleistung“) bezieht sich ausschließlich darauf, dass der Artikel BEIM KAUF mangelfrei ist. Es ist kein Anspruch auf Mindesthaltbarkeit von 2 Jahren!
Wenn man also reklamiert, muss man nicht nur nachweisen, dass ein Mangel vorliegt (so wie hier), sonder auch, dass dieser Mangel BEREITS EIM KAUF vorlag. Offensichtlich ist das doch gar nicht der Fall, denn das Ding hat doch 16Monate einwandfrei funktioniert.
Lies dazu mal faq:1152
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn eine Armatur anfangs funktioniert und plötzlich bleibt
der Umschalter für die Brause-Funktion nicht mehr hängen und
der Hersteller selbst sagt, das liegt an einer defekten
Kartusche innerhalb der Armatur, würde man dann noch einen
Sachverständigen benötigen?
Das sagt doch dass das Teil 16 Monate funktioniert hat und das der Hersteller die Ursache kennt. Wie solle ein Sachverständiger nachweisen, dass es sich um einen Sachmangel, nicht Verschleiß oder Fehlgebrauch handelt und dieser bereits bei Übergabe vorhanden war?
Insofern hast du Recht. Da das ganze überhaupt nicht beweisbar ist, benötigt man auch keinen Sachverständigen. Das Geld kann man sich sparen.
Nochmals: Gewährleistung bedeutet nicht, dass eine Sache 2 Jahre „halten“ muss.