Ebay : das ist doch betrug ?

hallo

angenommen auf ebay verkauft ein verkäufer eine ware für 100 euro. ein bieter 1 bietet auf die sache 150 euro und ist mit 101 euro höchstbieter.

nun sieht bieter 1 das er von einem anderem bieter 2 überboten wurde. er gab 1 gebot ab und ist somit mit 151 euro höchstbietender.

ca ein paar stunden später ist bieter 2 auf einmal nicht mehr höchstbietender und hat nur noch ein betrag von 149 euro geboten.

somit ist bieter 1 am ende der gewinner und soll nun den kaufpreis von 149 euro zahlen

bieter 1 vermutet aber eine betrug. bieter 2 bietet so hoch das er sieht wie hoch bieter 1 geboten hat.

nun nimmt er das gebot zurück und bietet kurz darunter.

kann man diesen betrug melden ? ebay wurde er gemeldet, jedoch sagt der verkäufer das bieter 2 ein fehlgebot eingegeben hat und somit wurde das gebot zurückgenommen. durch zufall bot er 148 euro und blieb unter dem gebot von bieter 1

gruss

Hallo

Solche Fälle sehen natürlich arg nach Betrug aus. Wenn aber der Verkäufer und der andere Bieter behaupten, sich nicht zu kennen und der andere Bieter außerdem angibt, aus versehen z.B. 1499 eingetippt zu haben, kann man den Betrug wohl schlecht nachweisen.

Johannes

Hallo,

also, meines Wissens nach wird bei Geboten über 100 Euro in 1 Euro Schritten geboten. Sollte also Bieter 2 sagen wir mal 1510 Euro eingegeben haben, dann ist er mit 151 Euro eben der Höchstbietende. Aber er kann sich durchaus vertippt haben. Bieter 1 hatte jedoch 150 Euro als erstes Gebot abgegeben, ist also meines Erachtens nach auch bereit diese 150 Euro eben zu zahlen.

Ich sehe darin erstmal kein Problem. Wenn Bieter 2 sich herangetastet haben sollte vielleicht, aber woher hätte denn Bieter 2 wissen sollen wann genau er dann mit einem Euro drüber ist um ihn dann zurück zu nehmen? Was natürlich seit den „versteckten Namen“ nicht mehr möglich ist, ist zu prüfen ob Bieter 2 dies ständig macht.

Aber wie gesagt, Bieter 1 hat die Ware für einen Preis ersteigert den er auch bereit war zu zahlen. Das jemand anderst darüber geboten hat, und dann zurückgezogen hat ist eben schwer, oder eher nicht nachweisbar.

Grüße Ute

verstehe ich nicht
wenn bieter 1 bereit war, 150 € zu bezahlen, diese auch bietet und zum schluss dann für exakt diese summe den zuschlag bekommt - wer ist dann betrogen worden?

a.

Hallo,
vermutlich hast du gerade das System geknackt.

Gruß premme

wer ist dann betrogen worden?

Bieter 1 vielleicht? Bieter 2 hätte auch die 151 zahlen können…! Bieter 2 „wäre ja angeblich auch dazu bereit gewesen“, so stehts in den AGBs und er hat bestätigt, dass sein Gebot bindend ist - genauso wie Bieter 1.

Oder Soll nun Bieter 1 auch behaupten, dass die 150 ein Versehen/Tippfehler waren und er nur „105“ meinte? Oder noch besser: er meinte 147, dann zahlt der Preistreiber die 148, so wie er mit ebay geklärt hatte.

*tiefseufz*
Hallo d-thommy,

wer ist dann betrogen worden?

Bieter 1 vielleicht?

Wieso das denn nu? Warum schreit eigentlich alle Welt immerzu gleich nach dem Kadi, wenn die Gier, die zwanghafte Schnäppchenumjedenpreisjagd, das ganz unbedingte „HABENWOLLEN“ in diesem Fall, mal wieder gaz augenscheinlich über den gesunden Menschenverstand Oberhand gewonnen hat?

Mit seinem Höchstgebot gibt jemand, so wie ich zumindest die Sache verstanden habe, doch den Preis vor, den er bereit ist, für einen Artikel hinlatzen zu wollen.

Oder wurde etwa Bieter 1 mit ner Knarre am Schädel gezwungen, nach dem Überbotenwerden gleich ein Drittel des Gesamtpreises draufzusetzen?

Jetzt ist das halt nicht mehr so das Oberschnäppchen. Aber er hat das Zeug jetzt ja erworben.

Betrug ist was anderes.

Ich glaub, sowas in der Art meinte Ann.

Gruß

Annie

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Klar ist das Betrug. Bieter 2 hat ja genau gesehen, wo der PReis dann stand und hat ein Gebot mit 1 Euro weniger abgegeben. So war ihm klar, dass er den Artikel nicht bekommt. Ich würde das nicht kaufen und bei Ebay melden!

Hallo

Bei eBay gilt nun mal das marktwirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nachfrage, die den Preis regeln. Angenommen der Bieter 2 ist ein Bekannter des Verkäufers oder gar ein Zweitkonto des Verkäufers, der den Artikel gar nicht wirklich haben wollte. Dann hätte er eine höhere Nachfrage vorgetäuscht um dem Verkäufer mehr Geld zu verschaffen, auf Kosten von Bieter 1. Dann wäre es doch verständlich wenn sich Bieter 1 betrogen fühlt.

Nicht umsonst steht deshalb in den ebay-Grundsätzen:
Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.

Es ist nur schwer, dem Bieter 2 nachzuweisen, dass er im Auftrag des Verkäufers geboten hat.

Johannes

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Hi,

Klar ist das Betrug. Bieter 2 hat ja genau gesehen, wo der
PReis dann stand und hat ein Gebot mit 1 Euro weniger
abgegeben. So war ihm klar, dass er den Artikel nicht bekommt.

Irgendwie kann ich aus dem http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html keinen Betrug für diesen Fall erkennen.

Wo ist die Absicht?

fragt sich Ulrich

Hallo,

Klar ist das Betrug. Bieter 2 hat ja genau gesehen, wo der
PReis dann stand und hat ein Gebot mit 1 Euro weniger
abgegeben.

Mag sein, aber 1. ist es so gut wie nicht nachweisbar und 2. kann sich wirklich mal jemand vertippen. Ich habe auch schon mal bei einer Auktion versehentlich 1580 Euro eingegeben statt 15,80. Passiert nun mal. Nachweisbar wäre es nur dann, wenn auffälligerweise der Bietername Nr. 2 immer wieder bei Auktionen auftritt (was aber für die anderen Bietenden nicht mehr einsehbar ist) oder aber, wenn Bieter 2 des öfteren dann eben doch der Höchstbietende ist und vom Verkäufer öfter schon bewertet wurde, aber auch dann kann es einfach sein er kauft viel bei dem, weil er halt einfach gute Ware liefert.

Was auch zu beachten ist, man kann nicht unbegrenzt abgegebene Gebote zurückziehen, wenn es also immer wieder zwischen Verkäufer und Bieter 2 einen Rückzug gebenw würde, würde das auffallen.

Klar letzendlich kannste weder ein Fehlgebot noch Betrug ausschließen aber. Der Bieter 1 war nun mal bereit 150 Euronen zu zahlen, das war sein Höchstgebot und dafür hat er es nun mal bekommen. Er hat sein Gebot abgegeben und er hat gewonnen. Wenn er nun nicht bereit ist 150 Euro zu zahlen hätte er auch niedriger einsetzen können und sich hocharbeiten. Ich wäre bei unterstellen eines Betrugs auf alle Fälle mal sehr vorsichtig.

So war ihm klar, dass er den Artikel nicht bekommt.

Ich würde das nicht kaufen und bei Ebay melden!

Sehe ich wie gesagt keine Anlass, Bieter 1 hat das Teil zu dem von ihm festgesetzen Gebot bekommen. Er hätte es sich vorher überlegen müssen was es ihn wirklich kosten darf.

Grüße Ute

Klar ist das Betrug.
Hallo!

Klar ist das Betrug.
Der Rest ist aber schwierig - wie rauskommen, nachweisen? Viel Stress in Sicht :frowning:

Grüße!

Timsy

ebay: überboten = nicht mehr an Gebot gebunden
Hallo,

somit ist bieter 1 am ende der gewinner und soll nun den
kaufpreis von 149 euro zahlen

soll, will, darf, kann,… aber müssen muss er nicht. Wurde man überboten ist man an das Gebot nicht mehr gebunden, siehe aktuell im Brett Onlineauktionen und §10 Punk 1 der Ebay-AGB:

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…

Gruß
Sue

Hallo,

Klar ist das Betrug.

wenn alles so klar wäre, wie du meinst, käme das Rechstsystem ohne Gerichte aus.

Natürlich ist das nicht „klar“. Es könnte Betrug sein.

Schon mal davon gehört: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung ?

Gruß

S.J.

Hallo!

wenn alles so klar wäre, wie du meinst, käme das Rechstsystem
ohne Gerichte aus.

Das wär schön … :smile: Ob die Gerichte das Rechtssystem „besser“ machen sei dahingestellt…
Wenn mein Mechaniker so schlampig wäre wie manche Anwälte und Richter, dann würd ich meine Bremsen selbst reparieren…

Ich hab ja nicht behauptet, dass der Betrug unserem Rechtssystem „klar“ ist, dass der Poster vor Gericht damit „durchkommt“, eine Prozess gewinnen wird oder Ähnliches.
Ich sag nur dass es Betrug ist. Meine Meinung - nicht die eines Richters, Anwalts etc…
Keine Rechtsberatung, keine Gewährleistung - nur „gesunder Menschenverstand“ :smile:
Alles andere ist in unserem Rechststaat nur schwer zu diskutiern und noch schwerer zu prognostizieren.
Was wiederum eine der größten Schwächen unseres Rechtssystems darstellt: es gibt zwar Gesetze - aber relativ wenig Rechtssicherheit.
Auch kurioseste Urteile muss der Bürger gelegentlich hinnehmen.
Auch das ist wiederum meine Meinung - was sonst? :smile:
Unschuldsvermutung?
Schöne Sache - aber wenn man so manchen Prozess beobachtet, dann denkt man nicht, dass dieses Prinzip bei uns gelten sollte.
Aber solange Leute ohne Führerschein Verkehrsrichter sein dürfen, obwohl es genügend Richter MIT gültiger Fahrerlaubnis gibt…
Ja, ich weiß: wer einen Einbrecher verurteilt muss vorher nicht einbrechen. Aber ein wenig Sachkenntniss und Qualifikation kann auch nem Richter nicht schaden.

Grüße und sorry für OT!

Timsy