Guten Tag alle zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Kontopfändung.
Kann man wenn man verheiratet ist und alle Ansprüche bereits
notariell geregelt wurden, trotzdem Forderungen an den Ehepartner
stellen lassen, sozusagen Forderungen die man eigentlich selbst
hätte zahlen müssen, dies aber nicht kann (z.B. Anwaltskosten, etc.)?
Die Überschrift und der dann gestellte Frage vrwirren mich ein wenig…
Familienrecht ist zwar nicht mein Gebiet, aber ich kann mich erinnern, dass ein Vorgehen gegen den Ehepartner aus „normalen“ zivilrechtlichen Ansprüchen den Grundsätzen der ehelichen Lebensgemeinschft gem. § 1353 BGB entgegen steht. Die Ansprüche können jedoch nach Auflösung der Ehe geltend gemacht werden. Die Verjährung der Ansprüche ist während bestehender Ehe gehemmt, § 207 BGB.
Wenn man gegen seinen Ehegatten die Zwangsvollstreckung betreiben will, wird es ja bald soweit sein, dass die Trennung/Scheidung bald ansteht