Haftung des Steuerberater falsche Einkommensteuer

Hallo an Sie Alle:
Folgende rechtliche Frage:

Angenommen haben Herr und Frau X einen Steuerberater, der sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten bezüglich einer Gewerbe(Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer usw.) und ihr Einkommensteuer vertritt.Außerdem werden alle Formulare (Einkommensteuer usw.) durch den Steuerberater ausgefüllt, da der Ehepaar X erst seit ein paar Jahren in Deutschland ist und aus diesem Grund dem Steuergesetz völlig fremd und nicht genügend Sprachkenntnisse besitzen.

Nun meine Frage:Wer ist für evtl. Fehler in der Einkommenssteuerformulare, Fehlen von irgendwelche Anlagen verantwortlich?

Ist nicht der Steuerberater verantwortlich, wenn dem Ehepartner Steuerbetrug vorgeworfen wird, obwohl sie sich auf den Steuerberater verlassen haben und die Richtigkeit der Formulare vorausgesetzt haben.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Für Beratungsfehler eines Steuerberaters MUSS dieser eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterhalten. Ein Schaden wird dann über diese Versicherung abgerechnet. Die Frage ist, wie eine Falschberatung zu beweisen ist. Also gibt es Schriftstücke oder glaubwürdige Zeugen der Beratung. Die Steuerformulare müssen immer amtlich sein. Der Steuerberater muss diese Formulare verwenden.

Wenn ein Beratungsfehler mit Schaden vorliegt, dann sollte man erst den beauftragten Steuerberater ansprechen und eine Fehlerbehebung verlangen (Einspruchsfrist bei Bescheiden 4 Wochen!) oder einen Schadensausgleich, wenn eine Fristeinhaltung durch den Steuerberater schuldhaft versäumt wurde. Wenn dieser den Fehler nicht anerkennt, dann kann man sich an die Steuerberaterkammer wenden. Die zuständige Kammer ist abhängig vom Sitz der Kanzlei.

Bei falscher oder schlechter Beratung sollte man gleich den Berater wechseln oder mit Wechsel drohen. Wenn es zu einen Rechtsstreit kommt sind glaubwürdige Beweise wichtig (Briefe, Einschreiben oder nicht verwandte Zeugen von Beratungsgesprächen).

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

Die Berechnung des Steuerberaters wiesen scheinbar eine zu niedrige Steuer aus, welche durch das Finanzamt korrigiert wurde.

Allein aus diesem Umstand entseht jedoch kein Schaden. Dieser ergäbe sich nur wenn eine zu hohe Steuer festgesetzt wird und der Steuerberater den Bescheid schuldhaft bestandskräftig werden lässt bzw. keine Korrekturvorschrift mehr eingreift.

Eine andere Frage ist, ob strafrechtlich dem Steuerpflichtigen der Vorwurf der Steuerhinterziehung angelastet werden kann. Denn hierbei bedarf es des Vorsatzes, welche durch die Strafverfolgungsbehörde nachgewiesen werden muss.

Eine strafrechtliche Zurechnung des Verhaltens des Steuerberaters erfolgt indes nicht.

Gruß akkon