Recht auf begehung von 'halbem' Haus?

Guten Tag,

ich habe eine Rechtsfrage. Einer Mutter und einem Sohn gehören jeweils zur hälfte ein Grundstück mit Haus. Der Sohn bewohnt das Haus mit seiner Lebensgefährtin. Die Mutter hat selbst noch ein Haus mit Ihrem jetzigen Mann und ist auch nur dort gemeldet. Es wurden keinerlei absprachen auf Miete oder ähnliches getätigt.
Nun ist dem Sohn aufgefallen, dass sich die Mutter bereits schon das zweite mal im Haus ohne sein Wissen (heimlich) herumgetrieben hat und auch Sachen, die ihr gehören und dort vorübergehend gelagert sind, mitgenommen hat.
Jetzt meine frage: Der Sohn hat kein Problem wenn die Mutter sich irgendwelche Sachen (aus Dachboden und Keller) holt. Jedoch müssen im Fall vom Dachboden die privaten Räume des Sohnes und dessen Lebensgefährtin durchschritten werden. Hat der Sohn ein Recht in so einem Falle vorher gefragt bzw. informiert zu werden? Oder kann die Mutter ungehindert ein und aus gehen?

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus.

Guten Tag,

Auch so.

Jedoch müssen im Fall vom Dachboden die privaten Räume des
Sohnes und dessen Lebensgefährtin durchschritten werden. Hat
der Sohn ein Recht in so einem Falle vorher gefragt bzw.
informiert zu werden? Oder kann die Mutter ungehindert ein und
aus gehen?

Handelt es sich denn um Räumlich getrennte Wohnungen, oder ist es ein Haus, in dem man sich nur die Etagen eingeteilt hat? Gibt es eine „Haustür“ zu den Räumen den Sohnes?

Hi Günther!

Wie die Mutter und der Sohn sich auch immer geeinigt haben.
Wenn man über den Zugang zu Haus miteinander redet - kostet das nichts!
Wenn man anfängt, vor Gericht über den Zugang zu streiten - wird das ggfs. teuer.

wo ist das Problem?
Die Mutter hat offensichtlich Zugang - der Sohn hat keinen Vertrag…

Warum setzen sich Sohn und Mutter nicht einfach an einen Tisch und reden über die Dinge?
Ein Vertrag mit Rechten und Pflichten - in Frieden geschlossen - kann in der Zunkunt hilfreich sein!

LG Ulli