Guten Abend,
ich habe eine Frage wie man sich in folgendem Fall verhalten sollte:
Person A bezieht seit 30.08.2008 Schüler-Bafög, welches jedes Schuljahr neu beantragt werden muss. In diesem Fall ging der Bafög-Bescheid und die damit verbundene GEZ-Befreiung bis 30.06.2009.
Ab 01.07.2009 wurde für das neue Schuljahr Bafög gezahlt, der Bafög-Bescheid traf diesmal ebenso wie im letzten Jahr jedoch erst Ende 07/2009 ein, da die Erstellung dieses Bescheids wohl immer etwas länger dauert (wurde mir zumindest so mitgeteilt). Daher wurde auf dem Bürgeramt eine erneute GEZ-Befreiung beantragt, es wurde jedoch gesagt, dass diese erst ab 08/2009 zählt, weil der Antrag auf Befreiung ja erst Ende Juli gestellt wurde. Geht ja auch nicht eher ohne Bescheid …
Das Problem:
Die GEZ möchte jetzt für 07/2009 die Gebühren haben, welche Person A aber nicht bereit ist zu zahlen, da der Bafög-Bescheid ja auch ganz klar ausdrückt, dass bereits seit 01.07. wieder/weiter Bafög gezahlt wird, man mir allerdings nicht rückwirkend die Befreiung erteilen könnte.
Was könnt ihr mir in diesem Fall raten? FÜr eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Klar kann man das früher beantragen und dann die Bescheinigung nachreichen, das nennt sich dann „Vorsorgliche Antragstellung“. Ein einfacher Blick auf die GEZ Seite hätte dafür gereicht oder ein Anruf da. Nachträglich befreien ist da auch nicht möglich, also wirds wohl zahlen werden.
Gruß
Bist du sicher, dass das stimmt?
Mir wurde auf dem Bürgeramt mitgeteilt, dass eine Antragsstellung nur mit Vorlage des Bescheids möglich ist und das ohne diese Vorlage der Antrag nicht aufgenommen wird. Dann wäre es zumindest mal nett gewesen, von so einem vorsorglichen Antrag zu sprechen. Ich hab leider nicht so viel Zeit sämtliche Internetseite auswendig zu lernen um sowas zu wissen, aber das ist wohl so üblich bei den Behörden …
Hallo,
Bürgeramt ist Bürgeramt und nicht GEZ; also auch nicht allwissend, was das Prozedure bei der GEZ anbelangt.
Auf meinen Bürgerämtern werden keine Anträge auf Befreiung von der GEZ-Gebühr aufgenommen. Auch werden evtl. Bescheide über Bafög/ALG II nicht mehr beglaubigt.
Den Antrag zur Befreiung muss man direkt bei der GEZ stellen.
Internetseiten muss man nicht auswendig lernen…sondern sich nur die wichtigen Info für sich selbst herausziehen…
Gruss Sid
Moin,
das ist leider richtig.
Schau Dir den Antrag mal genau an, vermtl. ist der Befreiungsgrund 5a für Dich zutreffend.
Nach Nr. 11 findest Du den Hinweis, dass bei noch nicht erfolgtem Leistungsbescheid ein vorsorglicher Antrag gestellt werden kann.
Also, ganz schnell handeln, damit ab dem nächsten Monat keine Kosten mehr anfallen.
Gruß Volker