Gesetzliches Abstammungsgutachten

Mal ein paar Fragen zu einem möglichen Rechtsfall.

Nach dieser Gesetzesänderung vom letzten Jahr bezüglich der Abstammungsbegutachtung sprich Feststellung der Vatershaft, was passiert wenn man sich als erwachsenes Kind( das Kind ist schon Erwachsen und weit über 18Jahre alt) weigert diesen Test zu machen?

Außerdem sagt die Seite des Vaters noch, dass falls man den Test nicht machen würde, dann das Familiengericht eingeschaltet werden muß.
Wer würde dann diese Kosten tragen und wie hoch wären diese!?

Wieso könnte der Vater nach sovielen Jahren nun diesen Test noch wollen bzw wieso hat er diesen nicht bereits machen lassen, wo das Kind geboren wurde?

Vielen Dank schonmal für Antworten.

§ 1598a BGB
Hallo

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1598a.html

Gruß
smalbop

ok danke und auf deutsch heißt das jetzt!? :smile:
das erwachsene kind muss den dna test machen oder wie!?

ok danke und auf deutsch heißt das jetzt!? :smile:

Ich kenne nicht viele Gesetzestexte, die allgemeinverständlicher wären…

das erwachsene kind muss den dna test machen oder wie!?

So sieht das wohl aus. Ein Umzug ins Ausland könnte das Verfahren allerdings stoppen.
Gruß
smalbop

und was ist wenn das erwachsene kind den test verweigert!? man kann ja dicht dazu gezwungen werden oder etwa doch?

Hallo

und was ist wenn das erwachsene kind den test verweigert!? man
kann ja dicht dazu gezwungen werden oder etwa doch?

(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.

Ist das wirklich nicht klar genug? Das Gericht entscheidet nicht mal. Laut Gesetzestext hat es die Duldung anzuordnen. Kein Ermessen des Richters. Im Extremfall wirst du mit Polizeihilfe körperlich gezwungen werden.

Gruß

smalbop