Das ist so wie geschildert schon strafbar, eine Verleumdung
muss nicht schriftlich oder mündlich erfolgen, sondern kann
(wie hier) prinzipiell auch telefonisch und als elektronische
Textnachricht erfolgen.
Für diese Information danke ich!
[…]Wäre dieser vielleicht seinerseits eine Anzeige wert?
Nein. Wir gehen davon aus der Sohn hatte hierbei nichts schlimmes hineingeschrieben, was eine Anzeige rechtfertigen würde. Er hat sich über die Vorgehensweise seiner Mutter aufgeregt, da sie ohne Vorankündigung und ohne anwesende Personen das Schlafzimmer aus dem Haus geholt hat obwohl sie laut Notarvertrag schon ausgezogen war und von seinen Privatsachen auch etwas genommen hatte. (bei einer Scheidung wird das Eigentum der Kinder nicht angetastet lt. Gesetz)
Oder lag die Reaktion des Freundes einfach daran, dass auch
die Mutter erwachsen und ihrem (ebenfalls erwachsenen) Sohn
keinerlei Rechenschaft über ihrer Partnerschaft, ihren
Lebenswandel und ihr Liebesleben schuldig ist? Es steht einem
Sohn, vor allem einem volljährigen, einfach nicht zu, sich in
die Beziehung seiner Eltern oder eines Elternteils
einzumischen, weder juristisch noch moralisch.
Es geht dem Sohn nicht darum wen sie liebt oder wen sie verlässt. Das kann und will man niemandem vorschreiben und auch niemandem zur Last legen. Hierbei wird einzig und allein die Vorgehensweise der Mutter angeprangert, aber das würde sicherlich zu weit gehen und off Topic werden, wenn man dies hier diskutieren würde.
Ich finde es gut, dass du auf den moralischen Aspekt zu sprechen kommst und auch darauf, dass jeder seine Liebe haben soll. Keine Einwände.
Achja: Die Mutter hatte zuvor schon einige male dem Sohn und dem Vater mit Anwalt, Anklagen usw gedroht. Das verhalten des Sohnes kann man also auch als Gegenreaktion verstehen. Ob und inwieweit dies angemessen ist, dass muss jeder für sich entscheiden.
Ich freue mich auch über weitere Kommentare zu diesem Thema 