Unerlaubtes Mithören von Gesprächen

Angenommen ein Kunde ruft bei seiner Versicherungsagentur an, mit der er im Vorfeld schon einige Probleme hatte. Er hat nun den Agenturleiter am Telefon und versucht mit ihm die Streitigkeiten zu beheben. Man einigt sich. Der Agenturleiter der Firma gesteht seinem Kunden Schadenersatz zu.

Der Agenturinhaber hält sich nicht an die Abmachungen - im Gegenteil er behauptet sogar er hätte Zeugen, die das Gespräch mit gehört haben (OHNE Einverständins des Kunden) und da habe man sich anderweitig geeinigt.

Wie kann der Kunde sich gegen dieses unerlaubte Mithören von den Gesprächen wehren?

Was kann er gegen die falschen Behauptungen, die im Nachhinein aufgestellt wurden tun?

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002, 1 BvR 1611/96
Die Zeugenaussage ist nicht verwertbar.

Nicht das Mithören, aber das (selbst zugegebene) Mithörenlassen ist weiterhin möglicherweise nach § 206 StGB i.V.m. § 88 Telekommunikationsgesetz 2004 strafbar, weil auch eine geschäftliche Telekommunikationsanlage von einem „Diensteanbieter“ betrieben wird.

Gruß
smalbop