Angenommen man ist in der Ausbildung uns zahlt einen vergünstigten BahnCard-Tarif. Die Deutsche Bahn merkt aber nicht, dass man nach ca. 4 Jahren nicht mehr in einer Ausbildung steckt, man zahlt weiter den vergünstigten Tarif. Irgendwann fordert die Bahn - als es um ein weiteres BahnCad-„Mitglieds“-Jahr geht - nun einen Beweis für die bestehende Ausbildungstätigkeit. Diese kann man jedoch (natürlich!) nicht vorlegen, da längst vorbei.
Angenommen man legt also nichts vor, die Bahn meldet sich nicht, zieht aber auch keine weiteren Beträge vom Konto ein. Die laufende BahnCard läuft einfach aus.
Angemommen man benötigt aber nun eine neue BahnCard und würde bei der Bahn eine (neue) unvergünstigte Card anfodern/bestellen.
Kann die Bahn rückwirkend Beträge einfordern die entstanden sind?
Hallo,
Kann die Bahn rückwirkend Beträge einfordern die entstanden
sind?
klar. Alles, was an Forderungen nach dem 31.12.2005 entstanden ist, ist noch nicht verjährt.
Gruß
Christian