schöffen
Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Feb 2001
habe nur eine kurze frage zu schöffen...
dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke
habe nur eine kurze frage zu schöffen...
dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke
Hallo,
so ehrenamtliche Richter können auch Fragen stellen, sonst könnte ja sein, das die irgendwas überhaupt nicht verstanden haben. Meistens sind die aber lethargisch, was eigentlich schlecht ist.
Soweit jedenfalls mein kenntnisstand, der ich selber schon von ehrenamtlichen Richtern befragt worden bin,
Gruß, Bernd
habe nur eine kurze frage zu schöffen...
dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke
Hi Jill,
habe nur eine kurze frage zu schöffen...
dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke
Mir persönlich ist zwar noch nie ein Schöffe begegnet, der während der Verhandlung die Zähne auseinanderbekommen hat, aber: sie dürfen. Schließlich haben sie das gleiche Stimmrecht, wie die anderen Richter (auch wenn die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt). Irgendwie muß der Schöffe zu einer Meinung kommen und manchmal geht es halt nur, wenn man nachhakt.
Hier noch zwar Links zum Thema 'Schöffen':
http://www.flensburg-online.de/virtuelles-rathaus/sc...
http://www.spielwarenmesse.nordbayern.de/themen/ratg...
So long
Tessa