schöffen

Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Feb 2001

habe nur eine kurze frage zu schöffen...
dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
    Re: schöffen

    Hallo,

    so ehrenamtliche Richter können auch Fragen stellen, sonst könnte ja sein, das die irgendwas überhaupt nicht verstanden haben. Meistens sind die aber lethargisch, was eigentlich schlecht ist.

    Soweit jedenfalls mein kenntnisstand, der ich selber schon von ehrenamtlichen Richtern befragt worden bin,

    Gruß, Bernd habe nur eine kurze frage zu schöffen...
    dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
    befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke

  2. Antwort von nach 20 Minuten hilfreich
    Re: schöffen

    Hi Jill, habe nur eine kurze frage zu schöffen...
    dürfen die während der verhandlung die angeklagten,zeugen ect
    befragen oder nur das urteil mitbestimmen?danke
    Mir persönlich ist zwar noch nie ein Schöffe begegnet, der während der Verhandlung die Zähne auseinanderbekommen hat, aber: sie dürfen. Schließlich haben sie das gleiche Stimmrecht, wie die anderen Richter (auch wenn die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt). Irgendwie muß der Schöffe zu einer Meinung kommen und manchmal geht es halt nur, wenn man nachhakt.

    Hier noch zwar Links zum Thema 'Schöffen':

    http://www.flensburg-online.de/virtuelles-rathaus/sc...
    http://www.spielwarenmesse.nordbayern.de/themen/ratg...

    So long

    Tessa

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