Ist eine vorzeitige Teil-Entlastung möglich ?

Guten Tag,
Ein Vorstandsmitglied eines sozialen Vereins mit KPSt-Befreiung. hat 50.000 Euro verunträut. Die Mitgleider werden über eine außerordentliche Mitgliederversammlung informiert. Ist dabei eine Teilentlastung rein bezüglich der Verunträuung für die redlichen Vorstandsmitglieder möglich und dann auch verbindlich ?

Grüße

Hallo!

Es bleibt der Mitgliederversammlung frei, ob sie den gesamten Vorstand oder nur einzelne Vorstandsmitglieder entlasten will. Es kann auch eine Beschränkung auf bestimmte Geschäftsbereiche oder Zeiträume vorgenommen werden.

Mir fällt gerade keine Grund ein, warum eine Entlastung nicht vorzeitig möglich sein sollte! – ich lasse mich im Zweifel gerne eines besseren belehren. Evtl. findet sich jedoch ein Passus in der Satzung.

Gruß akkon