Muss auf jede Klage eine Klageerwiderung geschrieben werden - auch wenn nichts gegen den Inhalt der Klage selbst vorgebracht werden kann?
Ist dafür ein Anwalt nötig?
Danke
Muss auf jede Klage eine Klageerwiderung geschrieben werden - auch wenn nichts gegen den Inhalt der Klage selbst vorgebracht werden kann?
Ist dafür ein Anwalt nötig?
Danke
Muss auf jede Klage eine Klageerwiderung geschrieben werden -
auch wenn nichts gegen den Inhalt der Klage selbst vorgebracht
werden kann?
Wenn die Klage berechtigt ist, sollte man sich dringend darum kümmern, wie mit der Situation am besten umzugehen ist. Die Klageerwiderung als solche ist nicht nötig, nein, aber man muss nun den kostengünstigsten Weg suchen, aus der Sache herauszukommen. Die Gerichtskosten können immerhin noch gesenkt werden, z.B. durch ein Anerkenntnis.
Ist dafür ein Anwalt nötig?
Das kommt darauf an, was für ein Gericht hier entscheidet, und auch darauf, auf welche Weise der Prozess beendet werden soll. Beispiel: Einfach gar nichts tun, führt zu einem Versäumnisurteil, das kostengünstiger ist als ein „normales“ Urteil. Aber anwaltliche Beratung wäre hier wirklich sinnvoll.
Also: Anwalt aufsuchen, ggf. PKH beantragen.
Levay
Könnte man beim gegenerischen Anwalt noch um eine außergerichtliche Einigung bitten? Oder ist es zu spät?
Natürlich kann man das. Man kann ihn z.B. bitten, die Klage dann gegen Kostenübernahme zurückzunehmen; auch dann reduzieren sich die Gerichtskosten. Um den besten Weg zu wählen, empfiehlt es sich dringend, einen Anwalt zu nehmen.
Levay
VIELEN DANK für die schnellen antworten!!!