Guten Tag,
ich habe eine hypothetische Frage.
Wenn ein Mann von seiner Mutter einen Bauplatz geschenkt bekommt. Und auf diesen nächstes Jahr ein Haus gebaut werden soll. Wem gehört das dann und wie wird das ins Grundbuch eingetragen, weil mit dem Grundstück steht er ja alleine drin. Wie steht die Frau im Falle einer scheidung da. Sie hat ja auch Geld und Arbeit in das Haus gesteckt. Das Paar hat eine Zugewinngemeinschaft. Und muß sie dann bei der Bank auch für den Krdit haften? Nicht das er sie irgendwann aus dem Haus schmeißen kann und sie aber weiter den Kredit mit tilgen muß.
danke, gruss jessica
Dem, dem das Grundstück gehört
§ 94 BGB.
hilft mir leider nicht viel weiter, diese Antwort.
danke, jessica
diese Antwort hilft mir leider nicht wirklich weiter,danke
jessica
Hallo,
Und muß sie dann bei der Bank auch für
den Krdit haften? Nicht das er sie irgendwann aus dem Haus
schmeißen kann und sie aber weiter den Kredit mit tilgen muß.
einen Kredit muss man nur tilgen, wenn man den Kreditvertrag unterschrieben, oder gebürgt hat.
Keinesfalls haftet man allein durch Heirat für einen Kredit des Ehepartners.
ms
Hi,
warum nicht? Das Haus gehört zum Grundstück, also gehört es auch dem Grundstückseigentümer. Häuser können nicht ohne Grundstück verkauft werden, Grundstücke ohne Häuser jedoch schon.
Formuliere doch genau was Du wissen möchtest.
Du haftest ja nur dann, wenn Du den Kreditvertrag mitunterschreibst bzw. dafür bürgst. Wenn dem so ist, würde ich mich an Eurer stelle bei einem Anwalt oder Notar beraten lassen, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es denn bei einer Trennung geben würde.
Gruß
Tina
hilft mir leider nicht viel weiter, diese Antwort.
Warum denn? Du hast die richtige Antwort schon bekommen. Um Dir jetzt noch weiterhelfen zu können, müßten wir mehr wissen oder Gedanken lesen können.
Gruß
Christian
hilft mir leider nicht viel weiter, diese Antwort.
Das ist schon die zweite Aussage dieser Art auf eine zu deinen Eingangsfragen passende, korrekte Antwort. Vielleicht solltest du daher präziser formulieren: „Deine Antwort passt mir nicht in den Kram.“
Gruß
smalbop
Das kommt schon mal vor. Wir sind hier aber nicht bei „Wünsch Dir was“, sondern bei „So isses“.
Hallo,
wenn man nichts weiter macht, ist es wie schon beantwortet. Aber es gibt natürlich Möglichkeiten die Ehefrau abzusichern. Entweder über eine Überschreibung eines ideellen Anteils am Grundstück, und damit auch am Haus, oder über die Eintragung einer - gegenüber der Bank aber sicherlich nachrangigen - Grundschuld, die natürlich nur Sinn macht, wenn das Ding nicht schon durch die Kredtiabsicherung ausgeschöpft ist. Oder, oder, oder … Mit solchen Fragen sollte man zum spezialisierten Anwaltskollegen gehen, der sich den konkreten Fall anhört, und dann geeignete Vorschläge unterbreiten und die nötigen Dinge auf den Weg bringen kann.
Gruß vom Wiz
… dem, dem das Grundstück gehört, gehört auch das Haus.
Hilft Duir das weiter ?
Gruß
Nordlicht