Lakritzschnecken und Patentrecht?

Hallo,

durch diesen Artikel

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,640166,00.html

fällt mir auf, dass die Firma Haribo die einzige Firma ist, die Lakritzschnecken herstellt.

Normalerweise wird doch alles, was erfolgreich ist, nachgemacht. Oder kann man so was wie Lakritzschnecken patentieren lassen? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Grüße
Carsten

Hallo,

das Produkt Lakritzschnecken kannst du patentieren lassen, indem du das Verfahren zur Herstellung von Lakritzschnecken zum Patent anmeldest.

Auf deutsch: Du lässt dir das Rezept patentieren. Allerdings gibt es Anforderungen an ein Patent. Z.B. muss es neu, technisch fortschrittlich sein und Erfindungshöhe haben. Das letzte bedeutet, dass man schon erkennen muss, dass mit dieser Erfindung etwas Neues entstanden ist.

Bei einer Lakritzschnecke ist dies - selbst vom Laien - zumindest zu bezweifeln.

Aber es gibt noch verschiedene andere Schutzrechte mit der man seine Produkte schützen kann. Darunter: Gebrauchsmuster, Warenzeichen, IR-Marken (Internationales Markenrecht), Geschmacksmuster usw.

Haribo gehört zu den Mandanten meines früheren Arbeitgebers. Glaub mir, die tun alles was möglich ist, um ihre Marken vor Nachahmern zu schützen.

Gruß
Nita

Hallo,

Glaub mir, die tun alles was möglich ist, um ihre Marken vor
Nachahmern zu schützen.

das tut jeder halbwegs unternehmerisch denkende mensch

die lakritzschnecken gibt es lt. internet seit 1925. demnach wäre ein möglicher patentschutz oder geschmacksmusterschutz schon längst abgelaufen. also wahrscheinlich ein schutz durch marken

theoretisch wäre es aber möglich, das rezept als patent anzumelden oder das aussehen als geschmacksmuster

Gruß
Nira