Was ist ein 'erheblich nachteiliger Gebrauch'

Hallo,

Ich habe eine Frage zum österreichischen Mietrecht, und hoffe, daß mir jemand helfen kann.

Im österreichischen Mietrecht ist festgelegt, daß ein Vermieter den Mietvertrag kündigen kann, wenn ein „erheblich nachteiliger Gebrauch“ des Mietgegenstandes seitens des Mieters vorliegt.

Meine Frage: Was ist ein erheblich nachteiliger Gebrauch? Gibts da Beispiele, Präzedenzfälle?

Hintergrund der Frage:
Meine Freundin hat ihr Haus mit einem großen Garten vermietet. Leider hat sie es verabsäumt, im Vertrag Gründe festzuschreiben, die sie dazu berechtigen, den Vertrag zu kündigen. Jetzt möchte sie das Haus verkaufen, kriegt aber den Mieter nicht raus. Das einzige, womit wir ihm derzeit beikommen könnten wäre, daß er den Garten, der bei der Übergabe sehr gepflegt war, völlig verwildern läßt. Außerdem beschimft er ständig den örtlichen Gemeindevertreter und schmeißt ihn meistens raus, wenn ihn dieser besucht, weil er ihm was mitteilen muß. Auch andere Leute haben sich schon beschwert, daß er sie beschimpft hat. Nun fragen wir uns, ob das unter „erhelblich nachteiliger Gebrauch“ fällt.

Vielen Dank für jede Antwort
Ewald

Hallo Ewald,

bin ein Nordlicht, bei uns gibt’s nur Achttausender (unsere Deiche sind 8.000 mm hoch), aber man muß kein Österreicher und kein Jurist sein, um Dir sagen zu können, daß die aufgeführten Umstände kein Kündigungsgrund für ein Mietverhältnis sind.

Ein „erheblich nachteiliger Gebrauch“ des Mietgegenstandes kann angenommen werden, wenn das Mietobjekt in ungewöhnlich starker Weise abgenutzt oder beeinträchtigt wird. Wohlgemerkt das Mietobjekt und nicht der Gemeindevertreter. Wenn der Mieter keine Lust hat, ihm mißliebige Personen zu empfangen, dann ist das seine Sache und geht den Vermieter schlicht nichts an.
Beim Garten begibst Du Dich auf das Gebiet von Geschmacksfragen. Es gibt durchaus nicht wenige Leute, die einen verwilderten Garten einfach schöner finden als so ein aufgeräumtes Stück Kunstwelt.

Zur Kündigung eines Mietvertrages braucht’s schon eine stichhaltigere Begründung. Vorgeschobene und an den Haaren herbeigezogene Gründe können dabei schnell zum teuren Bumerang werden.

Es geht um Geld. Beim beabsichtigten Verkauf sogar um viel Geld. Ich würde es deshalb ruhig mit der Wahrheit versuchen. Vielleicht ist der jetzige Mieter auch bereit, das Haus zu kaufen. Vielleicht aber ist er auch bereit, freiwillig auszuziehen, wenn man ihm ein akzeptables Angebot macht. Das kann billiger werden, weniger Nerven kosten und schneller gehen, als das Beschreiten eines sehr fragwürdigen Weges, von dem niemand weiß, wohin er führt.

Gruß nach Österreich
Wolfgang

hallo ewald,

mit erheblich nachteiligem gebrauch hast du in ö kaum eine chance. da müsste der mieter schon die türen verheizen, die heizungsrohre auffrieren lassen, einen untermieter ohne erlaubnis aufnehmen, ein gewerbe im privat zu nutzenden haus ausführen, usw.

es wird deiner freundin nichts anderes übrig bleiben, als den mietvertrag überprüfen zu lassen. eine mitgliedschaft beim haus- und grundbesitzervrband kostet nur ca. 200,-- s/jahr. dort bekommt sie dann kostenlose beratung.

bei der vermietung eines hauses greift nur in ganz wenigen fällen das MietRechtsGesetz. also ich denke, da gibt es durchaus möglichkeiten der kündigung.