Ich habe folgendes Fall in einem Übungsbuch gefunden. Mark und sein Kumpel habe als 2erWG einé Wohnung bezogen und pro Kopf 250 Euro Kaution hinterlegt.In Summe also 500 Euro.
Nach der Wohnungskündigung gab es dann eine Abrechung der Nebenkosten. Von den 500 Euro Kaution bekommen sie nur 270 Euro zurück. Diese 270 Euro gingen auf das Konto des Kumpels, dieser meint nun die 270 Euro gehoeren nur ihm!
Was kann man machen? Gibt es ein Gesetzt das besagt das die eingezahlte Kaution welche nach Köpfen erfolgte auch im gleichen Verhältnis zurück bezahlt werden muss? Gibt es Gesetztesgrundlagen gegen den Vermieter und gegen seinen „Kumpel“?
Vielen Dank!
Es gilt das Prinzip der Gesamtschuldnerschaft. Das heisst, dem Vermieter ist es egal, von welchem Mieter er die Kaution bekommt, ob von beiden Mietern oder nur von einem.
Umgekehr kann sich der Vermieter aussuchen, ob er die verbleibende Kaution den einen oder an den anderen Mieter zurückzahlt.
Die Gesamtschuldner haben untereinander einen Anspruch. Der leer ausgegangene Mieter muss also gegen den Mieter vorgehen, der den gesamten Betrag einbehalten hat.
AW:Kautionsaufteilung in einer WG
Vielen Dank!
Kannst du mir noch sagen welche § das regeln?
Kein § regelt das, weil das so nicht stimmt. Wer etwas fordert und nicht schuldet, ist in dieser Hinsicht kein (Gesamt-)Schuldner. Falsch ist auch die sehr weit verbreitete Annahme, dass sich Gesamtschuldnerschaft und Gesamtgläubigerschaft gewissermaßen ergänzen: Wo man Gesamtschuldner ist, ist man umgekehrt Gesamtgläubiger. Es dürfte sich hier vielmehr um eine Mitgläubigerschaft i.S.v. § 432 BGB handeln. M. E. ist der Vermieter der richtige Ansprechpartner, da er nur an alle gemeinsam hätte leisten dürfen.
Levay