Wer macht die gesetze?

Hallo Juristen und Rechtsexperten,

vielleicht könnt ihr mal eine frage aufklären, die mich schon länger bewegt…

ich mußte mich in letzter zeit gezwungenermaßen öfter mit den vorraussetzungen für die studentische krankenvericherung auseinandersetzen. von seiten der krankenkasse und auch meines arbeitgebers kommt bei einschränkungen der sozialversicherungsfreiheit immer wieder der hinweis man würde sich da nur an die geltende gesetzeslage halten - forscht man aber nach, stellt sich heraus, das es da eigentlich nur ein rundschreiben der spitzenverbände der krankenkassen gibt, auf das zurückgegriffen wird.

mit meinem bürgerlichen rechtsverständnis im hintergrund kann ich nicht ganz verstehen, warum das die geltende gesetzeslage sein soll - für mich klingt das so, als würden die krankenkassen das gesetz machen.

kann mir das jemand erklären?

gespannter gruß und danke
Yasmin

hi yasmin,

um was geht es konkret? aus deinem aufsatz erkenne ich keine exakte frage… vielleicht schilderst du mal dein problem und was in diesem umschreiben stehen soll…

gruss

shob

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Hi Showbee,

ich mußte erst einmal noch ein paar quellen suchen, um meine frage konkretisieren zu können.

also: in den sozialgesetztbüchern (zb. sgb 5 §6, sgb3 §27) ist die sozialvericherungsfreiheit der studenten geregelt. soweit so gut. nun existiert aber dieses geheimnisvolle rundschreiben der spitzenverbände der krankenkassen (zb. auf http://www.vdr.de/internet/vdr/vdrinfo.nsf/47eb6b05f… - sorry, kürzeren link habe ich nicht gefunden), das die sozialversicherungsfreiheit plötzlich in einer art und weise regelt, die aus den sgb’s für mein verständnis nicht hervorgeht. teileweise sind die regelungen zwar mit urteilen untermauert (wobei auch dies letztendlich mein verständnis übersteigt - wie kann ein urteil, das sich ja auf einen individuellen fall bezieht, auf alle angewendet werden??), teilweise aber auch nicht.

ich verstehe eben einfach nicht, was so ein rundschreiben sein soll und warum dies als „gesetztlich grundlage“ binden ist. ich dachte immer, nur die gesetze würden die gesetzliche grundlage bilden.

gruß
Yasmin

hi yasmin,

um was geht es konkret? aus deinem aufsatz erkenne ich keine
exakte frage… vielleicht schilderst du mal dein problem und
was in diesem umschreiben stehen soll…

gruss

shob

Hi Showbee,

ich mußte erst einmal noch ein paar quellen suchen, um meine
frage konkretisieren zu können.

also: in den sozialgesetztbüchern (zb. sgb 5 §6, sgb3 §27) ist
die sozialvericherungsfreiheit der studenten geregelt. soweit
so gut. nun existiert aber dieses geheimnisvolle rundschreiben
der spitzenverbände der krankenkassen (zb. auf
http://www.vdr.de/internet/vdr/vdrinfo.nsf/47eb6b05f…

  • sorry, kürzeren link habe ich nicht gefunden), das die
    sozialversicherungsfreiheit plötzlich in einer art und weise
    regelt, die aus den sgb’s für mein verständnis nicht
    hervorgeht. teileweise sind die regelungen zwar mit urteilen
    untermauert (wobei auch dies letztendlich mein verständnis
    übersteigt - wie kann ein urteil, das sich ja auf einen
    individuellen fall bezieht, auf alle angewendet werden??),
    teilweise aber auch nicht.

ich verstehe eben einfach nicht, was so ein rundschreiben sein
soll und warum dies als „gesetztlich grundlage“ binden ist.
ich dachte immer, nur die gesetze würden die gesetzliche
grundlage bilden.

gruß
Yasmin

hi yasmin nochmals,

habe mir eben mal das „rundschreiben“ angesehen. du fragst nach der gesetzlichen grundlage?

lies doch mal den anfang!

„Durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1461) ist die Vorschrift des § 5 Abs. 3 SGB VI über die Rentenversicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen aufgehoben worden, und zwar gemäß Artikel 12 Abs. 5 WFG mit Wirkung vom 1. Oktober 1996. Studenten, die am 30. September 1996 eine nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfreie Beschäftigung ausübten, bleiben in dieser Beschäftigung unter den Voraussetzungen des § 230 Abs. 4 SGB VI allerdings weiterhin versicherungsfrei. […]“

steht das nicht gleich am anfang eine gesetzesgrundlage? vergleich es doch einfach mit dem steuerrecht, das steht öfters in den medien.

du hast ein einkommensteuergesetz. das wird modifiziert, nicht etwas indem herr eichel einfach sagt, so machen wie es. nein, da gibt es dann ein „Steuerentlastungsgesetz“, ein „Steuersenkungsgesetz“ etc. pp.

diese gesetze bestehen eigentlich nur aus artikeln wie eben der oben.

bsp.

"Artikel x

dies und das aus § sowieso wird ersetzt durch folgenden wortlaut: „…“ "

das sind auch gesetze und daraus resultieren dann eben aenderungen wie hier im SGB.

das ist nicht von den krankenkassen ausgedacht. wäre ja zu schön …

urteile haben manchmal einen sehr hohen weisungscharackter. entscheidungen der obersten bundesgerichte führen meist zu beschlüssen nach den §§ der gesetze geändert werden muessen bzw. nicht für GG oder EU-recht konform gehalten werden. da nicht sofort ein gesetz geändert werden kann, greift man oft auf urteile zurück, die eine gesetzesänderung quasi vorwegnehmen. klar kannst du auf den aktuell geltenden § pochen, was es dir aber bringt, wenn das gesetz im nachhinein eh geändert wird ist zweifelhaft …

soviel nun dazu in verständlicher form (hoffe ich)…

gruss

shob

Hi,

„Durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des
Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen
der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996
(BGBl I S. 1461) ist die Vorschrift des § 5 Abs. 3 SGB VI über
die Rentenversicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten
Beschäftigungen aufgehoben worden, und zwar gemäß Artikel 12
Abs. 5 WFG mit Wirkung vom 1. Oktober 1996. Studenten, die am
30. September 1996 eine nach § 5 Abs. 3 SGB VI
rentenversicherungsfreie Beschäftigung ausübten, bleiben in
dieser Beschäftigung unter den Voraussetzungen des § 230 Abs.
4 SGB VI allerdings weiterhin versicherungsfrei. […]“

die gesetzesgrundlage darin hatte ich wohl irgendwie überlesen (ich verstehe diese ganze texte auch immer nicht so recht - die sätze habe alle kafkaeske länge, wenn ich unten angekommen bin, weiß ich nicht mehr, wo ich eigentlich anfangen habe…)

das ist nicht von den krankenkassen ausgedacht. wäre ja zu
schön …

das beruhigt mich ungemein!!!

soviel nun dazu in verständlicher form (hoffe ich)…

war es, ich danke dir!

gruß
Yasmin