Hi Showbee,
ich mußte erst einmal noch ein paar quellen suchen, um meine
frage konkretisieren zu können.
also: in den sozialgesetztbüchern (zb. sgb 5 §6, sgb3 §27) ist
die sozialvericherungsfreiheit der studenten geregelt. soweit
so gut. nun existiert aber dieses geheimnisvolle rundschreiben
der spitzenverbände der krankenkassen (zb. auf
http://www.vdr.de/internet/vdr/vdrinfo.nsf/47eb6b05f…
- sorry, kürzeren link habe ich nicht gefunden), das die
sozialversicherungsfreiheit plötzlich in einer art und weise
regelt, die aus den sgb’s für mein verständnis nicht
hervorgeht. teileweise sind die regelungen zwar mit urteilen
untermauert (wobei auch dies letztendlich mein verständnis
übersteigt - wie kann ein urteil, das sich ja auf einen
individuellen fall bezieht, auf alle angewendet werden??),
teilweise aber auch nicht.
ich verstehe eben einfach nicht, was so ein rundschreiben sein
soll und warum dies als „gesetztlich grundlage“ binden ist.
ich dachte immer, nur die gesetze würden die gesetzliche
grundlage bilden.
gruß
Yasmin
hi yasmin nochmals,
habe mir eben mal das „rundschreiben“ angesehen. du fragst nach der gesetzlichen grundlage?
lies doch mal den anfang!
„Durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1461) ist die Vorschrift des § 5 Abs. 3 SGB VI über die Rentenversicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen aufgehoben worden, und zwar gemäß Artikel 12 Abs. 5 WFG mit Wirkung vom 1. Oktober 1996. Studenten, die am 30. September 1996 eine nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfreie Beschäftigung ausübten, bleiben in dieser Beschäftigung unter den Voraussetzungen des § 230 Abs. 4 SGB VI allerdings weiterhin versicherungsfrei. […]“
steht das nicht gleich am anfang eine gesetzesgrundlage? vergleich es doch einfach mit dem steuerrecht, das steht öfters in den medien.
du hast ein einkommensteuergesetz. das wird modifiziert, nicht etwas indem herr eichel einfach sagt, so machen wie es. nein, da gibt es dann ein „Steuerentlastungsgesetz“, ein „Steuersenkungsgesetz“ etc. pp.
diese gesetze bestehen eigentlich nur aus artikeln wie eben der oben.
bsp.
"Artikel x
dies und das aus § sowieso wird ersetzt durch folgenden wortlaut: „…“ "
das sind auch gesetze und daraus resultieren dann eben aenderungen wie hier im SGB.
das ist nicht von den krankenkassen ausgedacht. wäre ja zu schön …
urteile haben manchmal einen sehr hohen weisungscharackter. entscheidungen der obersten bundesgerichte führen meist zu beschlüssen nach den §§ der gesetze geändert werden muessen bzw. nicht für GG oder EU-recht konform gehalten werden. da nicht sofort ein gesetz geändert werden kann, greift man oft auf urteile zurück, die eine gesetzesänderung quasi vorwegnehmen. klar kannst du auf den aktuell geltenden § pochen, was es dir aber bringt, wenn das gesetz im nachhinein eh geändert wird ist zweifelhaft …
soviel nun dazu in verständlicher form (hoffe ich)…
gruss
shob