Wann ist Telefonwerbung erlaubt?

Hallo Wer-Weiss-Was’ler,

ich habe gehört, dass es unter gewissen Umständen schon noch erlaubt ist, Leute anzurufen.

Nur: Wann ist das? Ab wann gilt ein Opt-In als gültig?

Was ist mit vorhandenen Kunden und Anrufen?

Was ist, wenn die potentiellen Neukunden selber bei der Firma anrufen und dann gefragt werden, ob die Firma sie selber nochmal anrufen dürfen?

Vielen Dank für jegliche Hilfe zu meinen Fragen.

Marco

Hallo Marco,

Was ist mit vorhandenen Kunden und Anrufen?

Ein Anruf ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde vorher sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat. Eine bestehende Kundenbeziehung wird nicht mehr, wie früher, als fiktives Einverständnis für Werbeanrufe gewertet.

Was ist, wenn die potentiellen Neukunden selber bei der Firma
anrufen und dann gefragt werden, ob die Firma sie selber
nochmal anrufen dürfen?

Wie gesagt, wenn ein ausdrückliches, also auch mündliches Einverständnis des potenziellen Kunden vorliegt, ist der Anrufer auf der sicheren Seite. Allerdings hat der Anrufer dann keine schriftliche Einverständniserklärung, was im Streitfall Probleme bereiten könnte. Wie soll der Anrufer dann belegen, dass der Angerufene tatsächlich sein ok gegeben hat?

Mfg
Andrea

Hallo Marco,

Was ist, wenn die potentiellen Neukunden selber bei der Firma
anrufen und dann gefragt werden, ob die Firma sie selber
nochmal anrufen dürfen?

Wie gesagt, wenn ein ausdrückliches, also auch mündliches
Einverständnis des potenziellen Kunden vorliegt, ist der
Anrufer auf der sicheren Seite. Allerdings hat der Anrufer
dann keine schriftliche Einverständniserklärung, was im
Streitfall Probleme bereiten könnte. Wie soll der Anrufer dann
belegen, dass der Angerufene tatsächlich sein ok gegeben hat?

Dieses Problem wurde in der BDSG-Novelle gelöst, welche am 1.9. in Kraft tritt. Im §28 3a BDSG ist neu geregelt:

„Wird die Einwilligung nach §4a Absatz 1 Satz 3 in anderer Form als der Schriftform erteilt, die die verantwortliche Stelle dem Betroffenen dem Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen[…].“

Ansonsten stimmen natürlich deine Aussagen.

Gruß
Falke

Hallo,

Was ist mit vorhandenen Kunden und Anrufen?

Ein Anruf ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde vorher sein
ausdrückliches Einverständnis erklärt hat.

gilt das endlich auch für Leute, die ein (Klein-)Gewerbe angemeldet haben oder darf man denen weiterhin Zeitschriftenabos, Superanlagen und sonstigen Unsinn, der mit dem Gwerbe rein gar nichts zu tun hat auf allen Telefonnummern, die man finden kann (und nicht nur auf der Firmennummer) andienen wollen?

Cu Rene

Danke schön für die bisherigen Antworten. Hier noch mehr Fragen:

  1. Das Opt-In kann man aber schon noch abfragen?

  2. „Sollten wir weitere interessante Angebote für Sie haben, dürfen wir oder eines unserer Partnerunternehmen Sie dann noch einmal telefonisch kontaktieren?“ - Was ist, wenn so was gefragt wird? Darf man das? Wenn nicht, gibt es ähnliche Sätze, die dann wiederum ok sind? Muss jede Firma, die einen danach anrufen wird, einzeln nennen?

  3. Habe gehört, dass es ok wäre, wenn am Telefon gefragt wird, dass man Anrufe einer bestimmten Branche innerhalb der nächsten z.B. 2 Monate erhält. Stimmt das?

  4. Was ist, wenn man schon Kunde ist? Darf man dann nicht angerufen werden? Oder braucht man da auch ein Opt-In? Wenn ja, gibt es hier auch Besonderheiten (spezielles Opt-In für bestehende Kunden?)?

Thx für alle Antworten.

Marco

Hallo!

  1. Das Opt-In kann man aber schon noch abfragen?

Wenn du einen rechtsgültigen Anrufgrund hast, dann klar. Du musst es ihm nur noch mal schriftlich bestätigen.

  1. „Sollten wir weitere interessante Angebote für Sie haben,
    dürfen wir oder eines unserer Partnerunternehmen Sie dann noch
    einmal telefonisch kontaktieren?“ - Was ist, wenn so was
    gefragt wird? Darf man das?

„…oder eines unserer Partnerunternehmen…“ geht nicht. Du musst alle Partnerunternehmen aufzählen und die Einwilligung für diese separat einholen. Tochterunternehmen wurde in der BDSG-Novelle explizit nicht herausgenommen. Und zu „Partnerunternehmen“ gibt es sogar nach dem alten BDSG ein rechtsgültiges Urteil, dass eine so pauschale Abfrage für 1.000 Unternehmen dieser Welt verboten ist.

Wenn nicht, gibt es ähnliche Sätze, die dann wiederum ok sind?

Ja

Muss jede Firma, die einen danach anrufen wird, einzeln nennen?

Ja! Und der Kunde hat das Recht, einzelne auszuschließen.

  1. Habe gehört, dass es ok wäre, wenn am Telefon gefragt wird,
    dass man Anrufe einer bestimmten Branche innerhalb der
    nächsten z.B. 2 Monate erhält. Stimmt das?

Wäre mir neu. Wo hast du dies gehört? Es ist sogar schon verboten, pauschale Einwilligungen für Tochterunternehmen einzuholen. Daher sind Branchen-Einwilligungen ja sowas von verboten… Dann würde ich mir lieber gleich eine Einwilligung für die gesamte Welt einholen. Wenn schon, denn schon!

  1. Was ist, wenn man schon Kunde ist? Darf man dann nicht
    angerufen werden? Oder braucht man da auch ein Opt-In?

Bestandskunden benötigen auch schon in der Vergangenheit ein Opt-In! Man kann diese ohne Opt-In nur zur aktuellen(!) Vertragsabwicklung anrufen. Also Schuhbestellung in rot vorgenommen, nur blau vorrätig --> Anruf. Aber nicht nach 5 Jahren wieder. Wenn du von deinen Bestandskunden schon ein Opt-In hast, dann hast du nun 3 Jahre Zeit, dieses auf den neusten BDSG-Stand anzupassen.

Wenn ja, gibt es hier auch Besonderheiten (spezielles Opt-In für
bestehende Kunden?)?

Übergangsfrist für bestehende Opt-Ins. Wenn du noch nie eines hattest, dann nein.

Gruß
Falke

Vielen Dank für die tollen Antworten. So ganz klar ist mir das immer noch nicht. Darum habe ich nochmal eine letzte konkrete Frage:

Situation: Der Kunde ruft an oder man macht Outbound auf Kunden die bereits ein Double-Opt haben.

Zum Abschluß stellte man folgende Frage:

Herr Mustermann, Danke für Ihre Bestellung/ Ihre Gratisteilnahme, dürfen wir Sie zukünftig noch einmal anrufen oder Sie schriftlich über neue Trends und News informieren oder sollte es etwas anderes Besonderes geben?

Oder

Herr Mustermann, Danke für Ihre Bestellung/ Ihre Gratisteilnahme, dürfen wir Sie oder unsere Partner, x, y oder z, zukünftig noch einmal anrufen oder Sie schriftlich über neue Trends und News informieren oder sollte es etwas anderes Besonderes geben? (das wäre dann das Opt-In für uns und den jeweils genannten externen!)

Ist das so korrekt?

Frage: Muss man ein Opt-In schriftlich bestätigen lassen? Ist das zwingend? Oder reicht die telefonische Aufzeichnung?

Vielen Dank vorab

Hallo!

Situation: Der Kunde ruft an oder man macht Outbound auf
Kunden die bereits ein Double-Opt haben. Zum Abschluß stellte man folgende Frage:

Herr Mustermann, Danke für Ihre Bestellung/ Ihre
Gratisteilnahme, dürfen wir Sie zukünftig noch einmal anrufen
oder Sie schriftlich über neue Trends und News informieren
oder sollte es etwas anderes Besonderes geben?

Ja.

Oder

Herr Mustermann, Danke für Ihre Bestellung/ Ihre
Gratisteilnahme, dürfen wir Sie oder unsere Partner, x, y oder
z, zukünftig noch einmal anrufen oder Sie schriftlich über
neue Trends und News informieren oder sollte es etwas anderes
Besonderes geben? (das wäre dann das Opt-In für uns und den
jeweils genannten externen!)

Ja.

Du musst alle Unternehmen/Partner/Tochterfirmen etc. aufführen, für welche das Opt-In eingeholt werden soll. Theoretisch muss der Kunde das Recht haben, für die Partner X ja zu sagen, für Y nein und für Z nur per eMail.

Muss man ein Opt-In schriftlich bestätigen lassen? Ist
das zwingend? Oder reicht die telefonische Aufzeichnung?

§28 3a BDSG: „Wird die Einwilligung […] in anderer Form als der Schriftform erteilt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen,[…]“

D.h. du musst das Opt-In dem Kunden bestätigen, wenn es per Telefon ausgeprochen wurde. Der Kunde muss aber nichts (unterschrieben) zurücksenden. Eine telefonsiche Aufzeichnung geht nicht. Dies geht klar aus dem Gesetz hervor.

Gruß
Falke

Danke Danke.

Opt-In bestätigen, reicht jedoch in den AGBs, oder?
Wenn ich dort einen Satz hätte, wäre das ja auch vollkommen in Ordnung, korrekt?

Gruß
Marco

Hallo!

Opt-In bestätigen, reicht jedoch in den AGBs, oder?
Wenn ich dort einen Satz hätte, wäre das ja auch vollkommen in
Ordnung, korrekt?

Die AGB gelten für alle Vertragspartner. Da es aber sicherlich Personen gibt, die dir kein Opt-in geben, kann es ja nicht vertraglich für alle schon vorher fixiert werden. Oder?

AGB gehen daher a.m.S. definitiv nicht, weil AGB und individuelle Bestätigung sich komplett ausschließen.

Gruß
Falke

thx

Und was ist, wenn wir in den Text einen Vermerk reinschreiben, individuell personalisiert je nachdem ob jmd. sein Opt-In gegeben hat oder nicht?

Z.B. Ihr Einverständis haben wir vermerkt, daß wir Sie sofern etwas interessantes vorliegt kontaktieren dürfen…

Ginge das?

Marco

Hi!

M.W. bist du nun auf dem richtigen Weg! Letztendlich müsste man sich das Gesamtwerk im Anschluss noch einmal komplett ansehen, da zwischenzeitlich ziemlich viel aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

Da der Gesetzgeber weder den genauen Wortlaut, die Position noch den Zeitpunkt der Bestätigung vorgeschrieben hat, dürfte vieles in der nächsten Zeit per Gerichtsentscheid noch einmal genauer definiert und ausgehandelt werden.

Gruß
Falke

Hallo!

Nachtrag zu meinem Beitrag von gestern:

http://www.onetoone.de/Jetzt-schlaegt-die-Stunde-der…

Hier sind die meisten von dir angesprochenen Punkte noch einmal zum nachlesen.

Gruß
Falke