Mieter A beschwert sich über Mieter B wegen ständiger allgemeine Ruhestörung.
Jetzt kam Mieter B zum Mieter A und meinte,wenn er nicht aufhört sich zu beschweren würde Mieter B eine Anzeige wegen Verleumdung machen.
Denn Mieter B meinte,dass er am Tage wo sich Mieter A über Lärm beschwert hat,Mieter B überhauptgarnicht zu Hause war.
Als Mieter A fragte wann dieser besagte Tag war,wüsste Mieter B dies überhaupt garnicht.
Wie kann Mieter B dann überhaupt wissen,an welchem Tag sich Mieter A über Mieter B beschwert hat,wenn Mieter B nicht zu hause war?
Kann Mieter B überhaupt eine Anzeige wegen Verleumdung stellen?
Mieter A beschwert sich über Mieter B wegen ständiger
allgemeine Ruhestörung.
bei wem?
Jetzt kam Mieter B zum Mieter A und meinte,wenn er nicht
aufhört sich zu beschweren würde Mieter B eine Anzeige wegen
Verleumdung machen.
OK
Denn Mieter B meinte,dass er am Tage wo sich Mieter A über
Lärm beschwert hat,Mieter B überhauptgarnicht zu Hause war.
Kann jeder behaupten
Als Mieter A fragte wann dieser besagte Tag war,wüsste Mieter
B dies überhaupt garnicht.
irrelevant
Wie kann Mieter B dann überhaupt wissen,an welchem Tag sich
Mieter A über Mieter B beschwert hat,wenn Mieter B nicht zu
hause war?
Vielleicht hat sich Mieter A bei Mieter C über Mieter B beschwert, und Mieter C hat es dann Mieter B weitergesagt.
Kann Mieter B überhaupt eine Anzeige wegen Verleumdung
stellen?
Nach meiner Kenntnis spricht nichts dagegen (oder wie mal ein Kollege hier im Brett in einem anderen Fall geantwortet hat :„Ich kann Dich auch anzeigen, weil Du gestern gefurzt hast!“). Ob diese Anzeige aber weiterverfolgt wird mit juristischen Konsequenzen für den Angezeigten, kann von hier aus nicht beantwortet werden.