Wer trägt Rechtsanwaltskosten?

Unser Hausverwalter (Eigentumswohnung) ist wegen uns zum Rechtsanwalt gelaufen um forderungen geltend zu machen. Anstatt sich mit uns vorher in Verbindung zu setzen verursachte er nur unnötig kosten. Nun haben wir einen neuen Verwalter da die gesamte Gemeinschaft nicht zufrieden war. Nun möchte gibt vorherige Verwalter die Rechtsanwaltskosten die durch uns entstanden sind an den neuen Verwalter weiter. Dieser meint da wir der Verursacher der Kosten sind müßten wir die Rechnung bezahlen. Man könne der Allgemeinheit dies nicht anlasten mit dafür aufzukommen. Wir sind allerdings der Meinung, daß derjenige die Kosten zu tragen hat der zum Anwalt geht, auch wenn es unsere Schuld ist. Wer weiß Rat - sollten wir vielleicht doch bezahlen oder bin ich im Recht wenn ich meine, daß der Vorverwalter auf diese Kosten sitzen bleibt?

hallo claudia,
zu diesem problem wäre es schon gut zu wissen, worum es eigentlich ging und wer wirklich verursacher der sache war. Grundsätzlich muß der den Anwalt bezahlen, der ihn beauftragt hat. Jedoch ist zu beachten, daß diese Kosten dem Verursacher (derjenige, der den grund gesetzt hat, einen Anwalt zu beauftragen) schadenersatzpflichtig ist. zu dem zu ersetzenden Schaden (Verzugsschaden usw.) gehört auch das Anwaltshonorar.
Also schildere bitte grob die umstände um vielleicht genauer werden zu können.
Gruß
Daniel

Hi Daniel,
es ging darum, daß wir die Zahlung des Haushaltsgeldes eingestellt haben weil der Verwalter grobe Fehler in der Abrechnug gemacht hat und sich auf Rückfragen immer gechickt gedrückt und nie zurückgerufen hat wenn man ihm auf den AB gesprochen hat. Wir haben ihn mehrmals aufgefordert sich bei uns zu melden und ebenfalls mehrmals damit gedroht die Zahlung einzustellen (Schriftlich). Es wurden Punkte in der Rechnug aufgeführt die dort nicht erscheinen dürfen weil wir diese Kosten bereits selber zahlen (Strom, Gas, Grundsteuer). Anstatt sich endlich mal bei uns zu melden lief er gleich zum Anwalt weil wir mittlerweile einige Monate im Rückstand waren. Durch die hohen Zahlungen der Vormonate sind wir allerdings nicht ins Minus geraten.
Gruß
Claudia

Kostenfrage, wenn … (Verzug? bitte mal prüfen!)
Hallo claudia,

also, rein rechtlich sag ich zum sachverhalt MEINE persönliche meinung, da haben wir im forum richtige experten

hier müßte einfach mal jemand schauen, ob überhaupt verzug vorgelegen hat!

kostentechnisch kann ich dir jedoch sagen. Der anwalt verlangt von dir den ersatz seiner kosten (bzw. den ersatz der kosten, die sein mandant hatte) als verzugsschaden. verzugsschaden sind nämlich nicht nur zinsen, sondern eben auch kosten, die zur durchsetzung einer forderung notwendig waren.

wenn ich das ganze so sehe, hat aber die ursache in der sache der hausverwalter gesetzt, indem er keine korrekte hausgeldabrechnung gemacht hat. ob du dann jedoch einfach die zahlung einstellen darfst, kann ich nicht sagen. deswegen absatz 1, einer der juristen unter uns sollte mal kurz prüfen, ob Verzug da war. wenn nicht, gibt es eigentlich auch keinen Verzugsschaden und ihr müßt diesen auch nicht ersetzen. wenn sich der hausverwalter einen Anwalt zur nachprüfung seiner Abrechnung nimmt, ist daß nicht euer problem *g*.

Gruß
Daniel