Üble Nachrede, Beleidung, Verleumdung?

Hallo allesamt,

im Anschluss an meinen Artikel „‚Asoziales‘ Verhalten einer anderen Mietpartei“, stelle ich nun den Folgeartikel hier ein, da es um allgemeine Rechtsfragen, nicht um Mietrecht geht:

Gegebene Situation: Frau Y (siehe Ursprungsartikel) wohnt in einem Haus über Familie X und tut sich im wesentlichen durch den Krach hervor, den sie in ihrer Wohnung veranstaltet. Herr N (jeder mag sich selbst überlegen, wofür N steht :wink:), der neue 15-Jahre-ältere Freund der Y, wird gelegentlich bei ihr gesehen. Der Vermieter wird gebeten, Frau Y mitzuteilen, dass es so nicht weiter geht und dass sie bitte ruhig sein soll und auch bitte nicht die Sachen der Familie X in der Waschküche zu benutzen hat (dafür gibt es tatsächliche Zeugen).

Daraufhin starten Frau Y und Herr N eine Aktion gegen die Familie X und behaupten zunächst, die Schwiegermutter des X hätte deren Waschmaschine benutzt, O-Ton „da sie ja aus einem osteuropäischen Land kommt, hat sie es ja nicht so mit der Kenntnis über Eigentum.“ Deswegen hätten sie (Frau Y und Herr N) nun Fingerabdrücke nehmen lassen. Schon zu diesem Zeitpunkt wollte X eigentlich eine Anzeige wegen übler Nachrede (oder vergleichbares) tätigen, hat es jedoch unterlassen. Zwei Tage später klingelt der N an der Tür und behauptet erneut, dass die Schwiegermutter die Waschmaschine benutzt hätte (mal abgesehen davon, dass dieses ohnehin nicht zutrifft, befand sich die Schwiegermutter zu diesem Zeitpunkt schon wochenlang nicht mehr in Deutschland).

Ein paar Wochen später klingelt N erneut und behauptet Herrn X gegebenüber, er müsse nun mit ihm sprechen, da ja dessen Frau (Frau X) nun die Waschmaschine benutzen würde. Dieses hat er später erneut in Beisein des Vermieters und der beiden X von sich gegeben. Er selbst und Y hätten das Ganze persönlich gesehen.

Diese Behauptung ist natürlich falsch ! Aber es sieht so aus, als ob die beiden den Vermieter mit dieser Behauptung zu Zugeständnissen bei ihrem bevorstehenden Auszug gedrängt hätten.

Frage nun: Was liegt denn nun hier vor (üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung)?
Macht es Sinn, gegen die beiden vorzugehen, wenn die beiden so offensichlich bereit sind, Falschaussagen zu tätigen und auch bereit sind, diese vor Gericht zu wiederholen?

Gruss
norsemanna

Hier liegen jede Menge Dreckschmeißereien vor. Mehr nicht. Lasst uns doch mit diesem Nachbarschaftsgezänk in Ruhe!

Puntila

Sehe ich ähnlich,zumal es hierfür keines Experten bedarf- der Gesetzestext ist da recht eindeutig. Also erstmal selber Wikipedia, google und co. bemühen und dann dieses Forum. Oder doch mal `nen Anwalt, Detektiv oder so einschalten.
Bitte nicht als Angriff verstehen, ist auch nur meine persönliche Meinung. Eine schöne Restwoche mit weniger Ärger wünsche
corinn

Hallo allerseits,

zu Herrn Puntila: Ich sehe nicht, dass es laut FAQ verboten ist, fiktive Fälle zwischen Nachbarn hier zu diskutieren.

Sehe ich ähnlich,zumal es hierfür keines Experten bedarf- der
Gesetzestext ist da recht eindeutig. Also erstmal selber

Der Gesetzestext lautet zu § 186 StGB:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

und laut Wiki gilt der Zusatz:

Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

Laut Eurer beiden Aussagen, geht aber weder das eine noch das andere, obwohl hier Falschaussagen über zwei Personen getätigt wurden und dieselben beim Vermieter verächtlich gemacht worden sind. Die Frage, die hier von Euch unbeantwortet gelassen wurde, ist, warum diese beiden Paragraphen hier nicht zutreffen sollen. Wieso ist also hier der Gesetzestext „eindeutig“? (Steht vielleicht irgendwo „Für Streitigkeiten zwischen Nachbarn gelten diese Paragraphen nicht“?)

Wikipedia, google und co. bemühen und dann dieses Forum. Oder
doch mal `nen Anwalt, Detektiv oder so einschalten.

Wofuer einen Detektiv?

Bitte nicht als Angriff verstehen, ist auch nur meine
persönliche Meinung. Eine schöne Restwoche mit weniger Ärger

Ich sehe hier keinen Angriff, nur die Tatsache, dass meine eigentlichen Fragen unbeantwortet blieben.

Gruss
norsemanna