Hallo allesamt,
im Anschluss an meinen Artikel „‚Asoziales‘ Verhalten einer anderen Mietpartei“, stelle ich nun den Folgeartikel hier ein, da es um allgemeine Rechtsfragen, nicht um Mietrecht geht:
Gegebene Situation: Frau Y (siehe Ursprungsartikel) wohnt in einem Haus über Familie X und tut sich im wesentlichen durch den Krach hervor, den sie in ihrer Wohnung veranstaltet. Herr N (jeder mag sich selbst überlegen, wofür N steht
), der neue 15-Jahre-ältere Freund der Y, wird gelegentlich bei ihr gesehen. Der Vermieter wird gebeten, Frau Y mitzuteilen, dass es so nicht weiter geht und dass sie bitte ruhig sein soll und auch bitte nicht die Sachen der Familie X in der Waschküche zu benutzen hat (dafür gibt es tatsächliche Zeugen).
Daraufhin starten Frau Y und Herr N eine Aktion gegen die Familie X und behaupten zunächst, die Schwiegermutter des X hätte deren Waschmaschine benutzt, O-Ton „da sie ja aus einem osteuropäischen Land kommt, hat sie es ja nicht so mit der Kenntnis über Eigentum.“ Deswegen hätten sie (Frau Y und Herr N) nun Fingerabdrücke nehmen lassen. Schon zu diesem Zeitpunkt wollte X eigentlich eine Anzeige wegen übler Nachrede (oder vergleichbares) tätigen, hat es jedoch unterlassen. Zwei Tage später klingelt der N an der Tür und behauptet erneut, dass die Schwiegermutter die Waschmaschine benutzt hätte (mal abgesehen davon, dass dieses ohnehin nicht zutrifft, befand sich die Schwiegermutter zu diesem Zeitpunkt schon wochenlang nicht mehr in Deutschland).
Ein paar Wochen später klingelt N erneut und behauptet Herrn X gegebenüber, er müsse nun mit ihm sprechen, da ja dessen Frau (Frau X) nun die Waschmaschine benutzen würde. Dieses hat er später erneut in Beisein des Vermieters und der beiden X von sich gegeben. Er selbst und Y hätten das Ganze persönlich gesehen.
Diese Behauptung ist natürlich falsch ! Aber es sieht so aus, als ob die beiden den Vermieter mit dieser Behauptung zu Zugeständnissen bei ihrem bevorstehenden Auszug gedrängt hätten.
Frage nun: Was liegt denn nun hier vor (üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung)?
Macht es Sinn, gegen die beiden vorzugehen, wenn die beiden so offensichlich bereit sind, Falschaussagen zu tätigen und auch bereit sind, diese vor Gericht zu wiederholen?
Gruss
norsemanna