In der schule haben wir folgenden fall diskutiert:
wenn eine 21 jährige studentin verträge unterschreibt und dadurch in schulden kommt, diese aber nicht mehr bezahlen kann, muss dann die mutter dafür aufkommen? auch wenn sie vorher ihre mutter selbst betrogen hat? muss die mutter erst eine anzeige gegen ihre eigene tochter starten um sich so von den schulden ihrer tochter freizuspechen, oder ist es, trotz das die tochter noch studentin ist, ganz allein ihr problem, da sie bereits volljährig ist? muss die mutter in diesem fall für ihre tochter bürgen?
du meinst sicher „haften“ und nicht bürgen, oder?
Bei einer Bürgschaft hätte die Mutter schlechte Karten… so scheint es eher ein Problem der Tochter zu sein, die ja volljährig ist. Studium hin oder her.
Jede/r Volljährige ist für ihre/seine Rechtsgeschäfte grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Mutter wird bei Schulden ausschließlich dann zur Kasse gebeten, wenn sie GEBÜRGT hat, also eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat.
Gruß! Tine
Schade…
Bei einer Bürgschaft hätte die Mutter schlechte Karten… so
scheint es eher ein Problem der Tochter zu sein, die ja
volljährig ist. Studium hin oder her.
Ich wollte mich gerade wieder immatrikulieren und dann schnell ein Haus kaufen.
Alle Träume wieder futsch.
Grüße
Artemis
danke, das dachten wir uns schon. volljährigkeit und so. manchmal ist das BGB aber so verzwickt.