Hier ein Fall aus dem Lehrbuch.
Es wurde ein Dienstleistungsvertrag übers Internet geschlossen.
Der Service wurde am ersten Tag ( Frist 14 Tage) nach Fernabsatzgesetz widerrufen.
Der Service an sich wurde kaum genutzt. In den AGB´s des Diensleisters steht : Bei Nutzung fällt das Widerrufsrecht weg.
Frage: Sind die AGB´s rechtsgültig und stehen über dem Fernabsatzgesetz?
Danke für die Mühe.
Über Falllösungsvorschläge bin ich dankbar.
Ist doch egal ob es in den AGB steht… denn es ist im BGB 312c und d sowieso so geregelt.
Das Fernabsatzgesetz gibt es im übrigen seit der neufassung des BGB nicht mehr…
Hallo,
Der Service wurde am ersten Tag ( Frist 14 Tage) nach
Fernabsatzgesetz widerrufen.
Der Service an sich wurde kaum genutzt. In den AGB´s des
Diensleisters steht : Bei Nutzung fällt das Widerrufsrecht
weg.
Frage: Sind die AGB´s rechtsgültig und stehen über dem
Fernabsatzgesetz?
Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist nicht, dass jeder Verbraucher 14 Tage lang kostenlose Leistungen in Anspruch nehmen kann, dann kündigt, dann zum nächsten Anbieter wechselt, dann kündigt…
Insofern hat der Gesetzgeber im Fall von Dienstleistungsverträgen das Widerufsrecht auch stark eingeschränkt.
Gruß
S.J.
Danke für die Antworten.
Etwas ähnliches dachte ich mir schon.
Aber die §§ 312 BGB geben da schon klare Auskunft, damit sind die AGB´s ein nochmaliger Hinweis.
Die Sache ist nur die , dass der Nutzer kaum genutzt hat, aber das reicht wohl schon aus , um den Widerruf zu verunmöglichen.