Guten Tag,
folgende Situation kann eintreten:
Eine Familie besitzt eine fremdvermietete ETW.Die Bank hat der Familie keine Anschlußfinanzierung gewährt und will den Restbetrag(ca.90.000€)sofort.
Das kann die Familie nicht bezahlen und die ETW wird zwangsversteigert. Der Betrag aus der ZV deckt nicht den zu zahlenden Restbetrag.Die Bank berechnet die Verzugszinsen mit einem Zinsatz von 16%!und läßt sich auf keine vernünftige Ratenzahlung ein.
Die Familie wird bei diesem Zinzsatz nicht in der Lage sein die Restsumme zu bezahlen. Die Restsumme vergrößert sich kontinuierlich.
Die Familie besitzt auch ein Eigenheim und die Finanzierung(bei einer anderen Bank!) ist bis jetzt kein Problem. Die Bank der ETW steht nicht im Grundbuch des Eigenheims.
Nun meine Frage: Darf die Familie das Eigenheim auf ihre Kinder überschreiben und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Den Kredit für das Eigenheim kann die Familie mit dem pfändungsfreien Betrag weiter bedienen!
Kündigt trotzdem ihre Bank für das Eigenheim wegen der Insolvenz den Kredit?
Wird dann das Eigenheim nicht über die Insolvenz mitveräußert?
Für die Antworten im Vorfeld
vielen Dank.
… aus der sicht des Baufinanzierers:
Die Geschäftsbeziehung zu der Bank, die das Eigenheim finanziert hat, scheint ja ungetrübt zu sein. Warum finanziert man die 90 T€ nicht um ? Warum gewährt die Bank, die die ETW finanziert hat, keine Anschlußfinanzierung ?
Gruß
Nordlicht
Guten Tag,
folgende Situation kann eintreten:
Eine Familie besitzt eine fremdvermietete ETW.Die Bank hat der
Familie keine Anschlußfinanzierung gewährt und will den
Restbetrag(ca.90.000€)sofort.
Das kann die Familie nicht bezahlen und die ETW wird
zwangsversteigert. Der Betrag aus der ZV deckt nicht den zu
zahlenden Restbetrag.Die Bank berechnet die Verzugszinsen mit
einem Zinsatz von 16%!und läßt sich auf keine vernünftige
Ratenzahlung ein.
Die Familie wird bei diesem Zinzsatz nicht in der Lage sein
die Restsumme zu bezahlen. Die Restsumme vergrößert sich
kontinuierlich.
So treiben Banken ehrliche und pünktlich zahlende Schuldner in den Ruin. Letztendlich versuchen sie, die Immobilie für ein Bruchteil des Wertes zu erwerben und teuer weiterzuveräußern. Dies muß man unbedingt verhindern! Steht nur die Bank bei der ETW im Grundbuch? So lange noch kein Zwangsversteigerungsverfahren läuft, kann man ggf. fiktiv auch einen zweiten „Kreditgeber“ mit einem nicht zu geringen Betrag eintragen lassen. Der steht zwar nur an 2.Stelle und würde somit bei einer Versteigerung leer ausgehen, kann aber als Gläubiger jederzeit lt. §30 ZVG Einstellung des Verfahrens beantragen lassen. Dumm für die Bank, die dann das Objekt nicht so schnell versteigern kann…natürlich sollte man dann nicht nur 3T€ als Grundschuld eintragen lassen, sonst erscheint vor Gericht die Sache nicht glaubwürdig. Und ob das Geld dann wirklich geflossen ist, steht auf einem anderen Blatt…jedenfalls kostet der Eintrag keine 1000 Euro.
Ferner sollte man bis zur Zwangsversteigerung eine Zwangsverwaltung unbedingt verhindern und weiter die Miete kassieren!
Diese Vorgehensweise wäre nur ein Denkanstoß und sollte bezüglich der Vorgehensweise unbedingt mit einem erfahrenen und flexiblen! Rechtsanwalt (der nicht nur seine Gebühr im Hinterkopf hat) abgesprochen werden. Fallstricke lauern überall. Evtl. findet man zuvor auch einen seriöse Bank, die die Finanzierung in Zukunft zu vertretbaren Konditionen übernimmt. Dann kann mit dem neuen Kredit die Restschuld sofort getilgt werden. Auf jeden Fall muß es jetzt wegen dem hohen Zinssatz sehr schnell gehen.
Die Familie besitzt auch ein Eigenheim und die
Finanzierung(bei einer anderen Bank!) ist bis jetzt kein
Problem. Die Bank der ETW steht nicht im Grundbuch des
Eigenheims.
Nun meine Frage: Darf die Familie das Eigenheim auf ihre
Kinder überschreiben
Warum nicht? Wer sollte sie daran hindern, so lange kein Verfahren läuft? Natürlich muß dabei die andere Bank zustimmen, die ggf. beim Eigenheim im Grundbuch steht. Eile ist geboten.
und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Den Kredit für das Eigenheim kann die Familie mit dem
pfändungsfreien Betrag weiter bedienen!
Hm…schwer vorstellbar, wie das gehen soll.
Kündigt trotzdem ihre Bank für das Eigenheim wegen der
Insolvenz den Kredit?
Könnte passieren, deswegen besser vorher überschreiben!
Wird dann das Eigenheim nicht über die Insolvenz mitveräußert?
Wenn es zuvor rechtskräftig auf einen anderen übertragen wurde, ist das unmöglich!
Für die Denkanstöße kann keine Garantie übernommen werden, ein Bekannter war jedoch mit dieser Taktik sehr erfolgreich. Weitere Meinungen sind gern willkommen.
Es wurde der Familie nach der Zinzfestschreibung nur einen
variabler Zins angeboten.
Kein neuer Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung
über deren Einverständnis den Kredit so weiter laufen zu lassen.
Zusätzlich hatte die Familie, ganz klar ihre Schuld, durch
eine Selbstständigkeit ihrer Ehefrau verschuldet. Dadurch hat die
Familie 3 Raten nicht mehr bedient.
Danach erfolgte wieder eine monatliche Bedienung des Kredits.
Durch die Selbstständigkeit trat der Ehemann als Bürge auf und zahlt
noch heute die Schulden mit seinem Lohn ab.
Eine Zwangsverwaltung wurde schon eingeleitet. Die Familie hatte
keine Chance sich dagegen zu wehren.
Folgende Idee hat die Familie:
Sie überschreibt das Eigenheim(nicht die ETW!) den Kindern.
Sie bedient weiterhin jede Bürgschaft und die Raten für das Eigenheim.
Sie geht in die Privatinsolvenz, mit dem Ziel nach 6/7 Jahren
von den Schulden der ETW befreit zu sein. Für alle anderen Aussenstände steht sie wieterhin gerade.
Die Familie ist unsicher, ob die Überschreibung, eine Art
„Insolvenzbetrug“ dar stellt. Gibt es bei der Überschreibung nicht
eine sogenannte „Ruhezeit“ oder eine moralische „Sperrfrist“?
So treiben Banken ehrliche und pünktlich zahlende Schuldner in
den Ruin. Letztendlich versuchen sie, die Immobilie für ein
Bruchteil des Wertes zu erwerben und teuer weiterzuveräußern.
Gehts noch? Mehr als den ausstehenden Kreditbetrag wird das Kreditinstitut nie bekommen. Und in diesem spezielle Fall reicht der Verkaufserlös nach Angaben des Fragestellers nicht einmal dazu aus, um die ausstehende Forderung abzudecken.
Wird dann das Eigenheim nicht über die Insolvenz mitveräußert?
Wenn es zuvor rechtskräftig auf einen anderen übertragen
wurde, ist das unmöglich!
Und eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter kann man ausschließen, weil…?
Ich frage mich, warum mir gerade das Wort Expertenforum durchs Hirn geistert.
C.
denkfehler
hallo,
Sie geht in die Privatinsolvenz, mit dem Ziel nach 6/7 Jahren
von den Schulden der ETW befreit zu sein. Für alle anderen
Aussenstände steht sie wieterhin gerade.
bei einer privatinsolvenz muß das gesamte einkommen zur schuldentilgung verwendet werden. wie will man dann weiter die raten für das eigenheim bedienen?
h.
Nun meine Frage: Darf die Familie das Eigenheim auf ihre
Kinder überschreiben und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Den Kredit für das Eigenheim kann die Familie mit dem
pfändungsfreien Betrag weiter bedienen!
Kündigt trotzdem ihre Bank für das Eigenheim wegen der
Insolvenz den Kredit?
Wird dann das Eigenheim nicht über die Insolvenz mitveräußert?
Hi,
das Thema ist komplex und kann eigentlich nur durch anwaltliche Beratung gelöst werden. ABER im Vorfeld empfehle ich DRINGEND ein paar Tage die Lektüre des Forums www.forum-schuldnerberatung.de , eines der qualifiziertesten und komplexesten Foren, die ich dazu in Deutschland kenne. Wird von einer Schuldnerberatung betrieben und ist quasi der Standard, wenn es um Meinungen geht.
Gruß
Jens
Guten Tag,
So treiben Banken ehrliche und pünktlich zahlende Schuldner in
den Ruin. Letztendlich versuchen sie, die Immobilie für ein
Bruchteil des Wertes zu erwerben und teuer weiterzuveräußern.Gehts noch? Mehr als den ausstehenden Kreditbetrag wird das
Kreditinstitut nie bekommen. Und in diesem spezielle Fall
reicht der Verkaufserlös nach Angaben des Fragestellers nicht
einmal dazu aus, um die ausstehende Forderung abzudecken.
Genau das meinte ich! Schon mal was von Kreditverkäufen/ Heuschrecken gehört? Gibts wohl nur im Märchen? Haus und aller Besitz weg und der insolvente Kunde zahlt
6/7 Jahre weiter, genau so, wie die Bank bzw. der Fond das gern möchte! Wer hindert denn die Bank, daß Haus hintenrum über ein Strohmann wieder einzukaufen? Ich bin erstaunt über soviel Naivität. Warum wird denn das Spiel so betrieben, wenn die Banken bzw. Fonds dabei nur Verluste machen???
http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/tid-8586/…
Wenn es zuvor rechtskräftig auf einen anderen übertragen
wurde, ist das unmöglich!Und eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter kann man
ausschließen, weil…?
der Wert das Objektes ja u.U. niedriger als die noch ausstehende Kreditsumme ist und die Insolvenzmasse somit nicht verkleinert wurde. Auch kann man den Insolvenzantrag ja auch noch drei Monate nach Überschreibung hinauszögern (Schuldner zahlt ja seine Raten derzeit wieder)…der Möglichkeiten gibt es viele -> deswegen vor Stellung des Antrages fähigen RA befragen
Ich frage mich, warum mir gerade das Wort Expertenforum durchs
Hirn geistert.C.
Welche Möglichkeiten haben Sie denn vorzuschlagen, wie der Schuldner sein Besitz retten kann? Viele Personen, die Privatinsolvenz beantragen, haben zuvor ihre Verhältnisse durchdacht und legal so gestaltet, daß sie nahezu ihren gesamten Besitz retten können. z.B. können auch Kinder die Wohnung oder das Haus günstig ersteigern, der Möglichkeiten gibt es viele…
Hallöchen,
Gehts noch? Mehr als den ausstehenden Kreditbetrag wird das
Kreditinstitut nie bekommen. Und in diesem spezielle Fall
reicht der Verkaufserlös nach Angaben des Fragestellers nicht
einmal dazu aus, um die ausstehende Forderung abzudecken.Genau das meinte ich! Schon mal was von Kreditverkäufen/
Heuschrecken gehört? Gibts wohl nur im Märchen?
vermutlich, denn es gibt keinen einzigen belegten Fall. Kein Wunder, denn erstens gibt es Sicherheitenzweckerklärungen, die genau das ausschließen, und zweitens hätte der Kunde sowieso einen Schadensersatzanspruch gegen das KI.
Und eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter kann man
ausschließen, weil…?der Wert das Objektes ja u.U. niedriger als die noch
ausstehende Kreditsumme ist und die Insolvenzmasse somit nicht
verkleinert wurde.
Wenn das Objekt den Wert null hat, wäre das richtig. Das kann man in den meisten Fällen wohl ausschließen.
Welche Möglichkeiten haben Sie denn vorzuschlagen, wie der
Schuldner sein Besitz retten kann? Viele Personen, die
Privatinsolvenz beantragen, haben zuvor ihre Verhältnisse
durchdacht und legal so gestaltet, daß sie nahezu ihren
gesamten Besitz retten können. z.B. können auch Kinder die
Wohnung oder das Haus günstig ersteigern, der Möglichkeiten
gibt es viele…
Und wenn sich ein Insolvenzverwalter damit beschäftigt, wird es wieder zurückgedreht. Es kann aber gut sein, daß die bei dem Massenbetrieb weder Zeit noch Lust haben, sich jeden Fall genau anzusehen.
So oder so werde ich mich an derartigen Spielchen nicht beteiligen.
Gruß
C.
Guten Tag,
Es wurde der Familie nach der Zinzfestschreibung nur einen
variabler Zins angeboten.
und der Beträgt jetzt 16%? Wenn man nicht schnellstens einen neuen Kreditgeber findet, sieht es schlecht aus. Die Frage überhaupt ist, ob man das noch sollte, wenn die ETW ohnehin ein Verlustgeschäft darstellt, was sich selbst nicht trägt.
Zusätzlich hatte die Familie, ganz klar ihre Schuld, durch
eine Selbstständigkeit ihrer Ehefrau verschuldet. Dadurch hat die Familie 3 Raten nicht mehr bedient. Danach erfolgte wieder eine monatliche Bedienung des Kredits. Durch die Selbstständigkeit trat der Ehemann als Bürge auf und
zahlt noch heute die Schulden mit seinem Lohn ab.
Das sollte man besser niemals tun. Ist aber nun nicht mehr zu ändern.
Eine Zwangsverwaltung wurde schon eingeleitet. Die Familie
hatte keine Chance sich dagegen zu wehren.
Dann ist es vermutlich ohnehin schon zu spät und man kann die ETW abschreiben. Wenn die Mietzahlungen nicht den Kredit abdecken war die Sache ohnehin ein Verlustgeschäft. Eine Insolvenz ist zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht auszuschließen, aber nicht zwangsläufig die Folge. Schließlich kann der Schuldner derzeit ja immer noch hoffen, daß die Wohnung kostendeckend versteigert wird (wenn das auch oft in der Praxis nicht funktioniert
- und so eine Versteigerung kann teilweise lange, sehr lange dauern (ich kenn einige in der Nachbarschaft, die so schon längere Zeit, teilweise über Jahre, mietfrei wohnen…)
Folgende Idee hat die Familie:
Sie überschreibt das Eigenheim(nicht die ETW!) den Kindern.
Sie bedient weiterhin jede Bürgschaft und die Raten für das
Eigenheim.
Das dürfte nur mit Zustimmung der Bank gehen, die die Grundschuld vom EFH eingetragen hat. Das Haus würde in diesem Fall überschrieben und der Kredit auf die Kinder umgeschuldet (das Haus dient ja der Bank als Sicherheit - somit kann man dies nicht trennen). Vorraussetzung: Kinder sind überhaupt kreditwürdig, sprich, das verfügbare Einkommen ist nach offiziellen Richtlinien ausreichend, diesen Kredit langfristig sicher zu bedienen.
Von der Bürgschaft und ETW würde ich dabei vorerst bei der Bank nichts erwähnen, es könnte sonst u.U. auch der Kredit fürs EFH sofort gekündigt werden, falls man lt. Ansicht der Bank überschuldet ist.
Sie geht in die Privatinsolvenz, mit dem Ziel nach 6/7 Jahren
von den Schulden der ETW befreit zu sein. Für alle anderen
Aussenstände steht sie wieterhin gerade.
Die Familie ist unsicher, ob die Überschreibung, eine Art
„Insolvenzbetrug“ dar stellt. Gibt es bei der Überschreibung
nicht
eine sogenannte „Ruhezeit“ oder eine moralische „Sperrfrist“?
Nach mehreren Monaten oder Jahren kann man dann, falls es sich wirklich nicht vermeiden läßt (hätte nicht ggf. der Mieter Interesse, die ETW zu kaufen?) Privatinsolvenz beantragen.
Moralische Dinge würden mich persönlich nicht interessieren - man kann sich ganz sicher sein, daß die Bank diese Dinge auch nicht interessieren. Schließlich ist man kein Geschäftsführer einer GmbH sondern Verbraucher und kann mit seinem Eigentum verfahren, wie es einem beliebt, so lange man noch nicht insolvent ist und einen Antrag stellen muß. Aber die Kredite werden ja derzeit wieder bedient. Man muß später nur die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz erfüllen und darf dabei keine Fehler machen, deswegen vorab unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Vorsicht hingegen bei einigen schwarzen Schafen unter den privaten Kreditvermittlungen o.ä., da wird oft nur eine Gebühr fällig und der Kredit kommt dann doch nicht zustande.
Ich betone nochmals, dies sind nur Denkanstöße, evtl. findet sich ja irgendeine Möglichkeit, die nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt rechtlich zulässig ist. Viel Glück.
Hallo,
Nun meine Frage: Darf die Familie das Eigenheim auf ihre
Kinder überschreiben und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Witzig. Man mache ordentlich Schulden, kaufe sich dafür irgendwas wertvolles, verschenke das dann und gehe in die Insolvenz, wobei das verschenkte selbstverständlich (kostenlos?) weiter verwendet wird.
Geht’s noch?
Eine Schenkung wird ggf. vom Gläubiger zurück gefordert. Und das ist auch gut so.
Gruß
loderunner (ianal)
So einfach kommt die Familie nicht davon
6 Jahre lang alles Geld über der Pfändungsgrenze,
Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen und Urlaubsgeld
auch noch bekommt die Bank
Und das ist nicht wenig!
So einfach kommt die Familie nicht davon
So ist es. Eigenheim in Sicherheit bringen und die Schulden einfach streichen funktioniert nicht.
Gruß
loderunner (ianal)
vermutlich, denn es gibt keinen einzigen belegten Fall.
Was ist bei Ihnen ein belegter Fall? Wenn Sie selbst betroffen sind?
http://www.baufinanzierung-base.de/risiko/
Kein
Wunder, denn erstens gibt es Sicherheitenzweckerklärungen, die
genau das ausschließen, und zweitens hätte der Kunde sowieso
einen Schadensersatzanspruch gegen das KI.
Viel Spaß bei der Durchsetzung…
der Wert das Objektes ja u.U. niedriger als die noch
ausstehende Kreditsumme ist und die Insolvenzmasse somit nicht ::verkleinert wurde.Wenn das Objekt den Wert null hat, wäre das richtig. Das kann
man in den meisten Fällen wohl ausschließen.
Vermutlich. Genauso wie einen Kredit mit dem Wert Null. In aller Regel ist eine Grundschuld ans Objekt gekoppelt. Selbst wenn das Objekt (theoretisch) in die Insolvenzmasse fällt, nützt das unter dem Strich rein gar nichts. Der grundpfandrechtlich an erster Stelle gesicherte Gläubiger wird im Insolvenzverfahren nämlich bevorzugt behandelt, er wird vor den anderen Gläubigern aus dem Verwertungserlös befriedigt.
Siehe auch §49 Insolvenzordnung. Welchen Sinn hätte sonst auch die Eintragung einer Grundschuld überhaupt?
Welche Möglichkeiten haben Sie denn vorzuschlagen, wie der
Schuldner sein Besitz retten kann? Viele Personen, die
Privatinsolvenz beantragen, haben zuvor ihre Verhältnisse
durchdacht und legal so gestaltet, daß sie nahezu ihren
gesamten Besitz retten können. z.B. können auch Kinder die
Wohnung oder das Haus günstig ersteigern, der Möglichkeiten
gibt es viele…Und wenn sich ein Insolvenzverwalter damit beschäftigt, wird
es wieder zurückgedreht. Es kann aber gut sein, daß die bei
dem Massenbetrieb weder Zeit noch Lust haben, sich jeden Fall
genau anzusehen.
Das denke ich auch. Man stelle sich nur vor, wenn man alles im Leben zurückdrehen wollte - alle Verträge - der Aufwand geht ins unendliche und der Erfolg gegen Null…
So oder so werde ich mich an derartigen Spielchen nicht
beteiligen.
Ich auch nicht. Aber jemand, dem die Insolvenz droht, hat oft keine andere Wahl.
vermutlich, denn es gibt keinen einzigen belegten Fall.
Was ist bei Ihnen ein belegter Fall? Wenn Sie selbst betroffen
sind?
Ist das jetzt ein sprachliches Problem? Ich dachte, der Begriff „belegter Fall“ wäre verständlich. Das ist so ziemlich das Gegenteil von „ich denk mir mal was aus und mach die Bevölkerung kirre“.
Viel Spaß bei der Durchsetzung…
Ich sehe, wir haben einen Rechtsexperten in unserer Mitte.
So oder so werde ich mich an derartigen Spielchen nicht
beteiligen.Ich auch nicht. Aber jemand, dem die Insolvenz droht, hat oft
keine andere Wahl.
Und was mit den Gläubigern ist, ist ja auch egal, oder wie sieht das der Experte?
C.
Ist das jetzt ein sprachliches Problem? Ich dachte, der
Begriff „belegter Fall“ wäre verständlich. Das ist so ziemlich
das Gegenteil von „ich denk mir mal was aus und mach die
Bevölkerung kirre“.
Eben. Deswegen könnte es möglicherweise auch „belegte Fälle“ geben, von denen Sie persönlich keine noch Kenntnis hatten? Oder wollen Sie das auch ausschließen?
http://www.prignitzer.de/home/top-thema/article//hot…
Hintergründe dazu hier:
http://www.hudson-opfer.com/Plusminus_20_09_2007.pdf
Viel Spaß bei der Durchsetzung…
Ich sehe, wir haben einen Rechtsexperten in unserer Mitte.
Und einen absoluten Praktiker. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Wer kann sich in der Regel die besseren Anwälte leisten und hat einen längeren finanziellen Atem, teure Prozesse ggf. durch mehrere Instanzen durchzustehen? Die Streitwerte sind ja in diesen Fällen auch extrem niedrig und der (insolvente) Hauseigentümer verfügt sicher über ein ausreichendes Finanzpolster…
Sicherlich gibt es Hausbesitzer, denen dies gelungen ist, aber weitaus mehr sind bereits - aus welchen Gründen auch immer gescheitert.
Wenn Sie ernsthaft behaupten wollen, daß Sie jede lt. Gesetz vielleicht irgendwo theoretisch berechtigte Forderung in der Praxis mit allen Konsequenzen zum Schluß unter dem Strich mit Gewinn für den Kläger durchsetzen können, verdienen Sie meinen Respekt. Dann sind sie vermutlich der Einzige.
So oder so werde ich mich an derartigen Spielchen nicht
beteiligen.Ich auch nicht. Aber jemand, dem die Insolvenz droht, hat oft
keine andere Wahl.Und was mit den Gläubigern ist, ist ja auch egal, oder wie
sieht das der Experte?
Das hängt davon ab, für welche Seite man tätig wird.
Jeder ist sich selbst der nächste. Sie nicht? Zumal die meisten Gläubiger ihr Geld bekommen würden, ohne den Hausbesitzer in den Ruin zu stürzen, den die Raten wurden ja in der Regel bezahlt. Aber darum geht es ja hier auch nicht.
Natürlich wird der (ggf. selbst mit zu verantwortende) Verlust die Bank weitaus härter treffen als jemand, der gerade seine gesamte Exisitenz verliert… *Ironie*