Guten Tag,
Folgendes Problem:
A kaufte vor einiger Zeit in einem Online-Shop ein Auto.
Innerhalb der 2 Wochen macht A von meinem Widerrufsrecht gebrauch. Nun will der Verkäufer, dass A sowohl die Anlieferungskosten als auch die Abholkosten bezahlt.
Eine vertragliche Regelung lag bezüglich der Liefreungskosten aber nicht vor. Der Verkäufer hat A die Kosten auch nicht in Rechnung gestellt.
Muss A diese bezahlen?
Muss A die Abholkosten zahlen? Der Verkäufer wird das Auto wohl abholen lassen und meint A müsse entstehen Kosten erstatten.
Vielen Dank für eure Hilfe.