Wer zahlt Anlieferungs und Abholkosten?

Guten Tag,
Folgendes Problem:

A kaufte vor einiger Zeit in einem Online-Shop ein Auto.
Innerhalb der 2 Wochen macht A von meinem Widerrufsrecht gebrauch. Nun will der Verkäufer, dass A sowohl die Anlieferungskosten als auch die Abholkosten bezahlt.

Eine vertragliche Regelung lag bezüglich der Liefreungskosten aber nicht vor. Der Verkäufer hat A die Kosten auch nicht in Rechnung gestellt.
Muss A diese bezahlen?

Muss A die Abholkosten zahlen? Der Verkäufer wird das Auto wohl abholen lassen und meint A müsse entstehen Kosten erstatten.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Es müsste genau geklärt werden, ob es sich um ein Kauf oder um eine Vermittlung eines Autos handelt (Nachweis einer Möglichkeit zum Kauf eines Autos - oder so ähnlich gem. Maklergesetz). Bei einem Kauf dürften die Kosten gem. Fernabgabegesetz wohl nicht zu Zahlen sein. Bei einer Vermittlung evtl. schon, da die eigentliche Dienstleistung (Nachweis einer Möglichkeit)erbracht wurde und nicht Rückgängig gemacht werden kann. Man sollte den Vertrag daraufhin nochmal genau prüfen.