hallo zusammen,
mich würde mal interessieren ob folgende vorgehensweise legal ist:
die KK bezuschussen ja zunehmends teilnahme an präventionsmaßnahmen im fitness studio… bis zu 150 euro jährlich, wenn man den nachweis erbringt, dass man an bestimmten maßnahmen teilgenommen und dafür bezahlt hat.
nun stellt das fitness studio eine bescheinigung aus, die der teilnehmer bei der KK vorlegen muss.
gleichzeitig verlängert das studio den vertrag des teilnehmers um weitere 3 monate (monatsbeitrag liegt bei ca. 60 euro), weist den teilnehmer jedoch nicht explizit darauf hin.
heißt also: der teilnehmer freut sich weil er denkt, er kriegt geld von der KK zurück. das studio freut sich, weil es den teilnehmer 3 monate länger abkassieren kann!
Es ist mir neu, dass ein Fitnessstudio einseitig den Vertrag verlängern kann.
Wenn bereits gekündigt wurde, geht das natürlich nicht. Wenn noch nicht gekündigt wurde, muss man mal im Vertrag nachlesen, was dort unter Vertragsverlängerung / Kündigung vereinbart wurde.
Was das mit dem KK-Zuschuss zu tun hat erschließt sich mir allerdings nicht.
nun stellt das fitness studio eine bescheinigung aus, die der
teilnehmer bei der KK vorlegen muss.
gleichzeitig verlängert das studio den vertrag des teilnehmers
um weitere 3 monate (monatsbeitrag liegt bei ca. 60 euro),
weist den teilnehmer jedoch nicht explizit darauf hin.
Kann es sein, dass die Bescheinigung für einen Zeitraum verlangt wurde, der über das Ende des bestehenden Vertrags hinauslief? Und dass das vom Mitarbeiter des Studios falsch interpretiert bzw. vom Turner verwechselt wurde?
Gruß
loderunner (ianal)
die KK bezuschussen ja zunehmends teilnahme an
präventionsmaßnahmen im fitness studio… bis zu 150 euro
jährlich, wenn man den nachweis erbringt, dass man an
bestimmten maßnahmen teilgenommen und dafür bezahlt hat.
nun stellt das fitness studio eine bescheinigung aus, die der
teilnehmer bei der KK vorlegen muss.
viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten sogenannter Präventionskurse, wenn
der Kurs von der Kasse anerkannt ist, d.h. die Anforderungen der Kasse an Inhalt und Dauer erfüllt.
der Kursteilnehmer durch Einzelrechnung und Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters nachweist, die Bedingungen zur (teilweisen) Kostenerstattung erfüllt zu haben.
gleichzeitig verlängert das studio den vertrag des teilnehmers
um weitere 3 monate
Ich wüsste nicht, wie und warum die Buchung eines erstattungsfähigen Präventions-Einzelkurses, bei dem oben Genanntes erfüllt wird, mit der Verlängerung eines zeitgleich bestehenden Fitness-Vertrages zusammenhängen sollte.