Hallo,
wann muss man bei geschäftlichen E-Mails denn diese Signatur mit dem HRB-Blabla an die Emails anhängen?
(Also das mit HRB-Nummer, Geschäftsführer etc.)
Danke für alle sachdienlichen Hinweise
Winni
Hallo,
wann muss man bei geschäftlichen E-Mails denn diese Signatur mit dem HRB-Blabla an die Emails anhängen?
(Also das mit HRB-Nummer, Geschäftsführer etc.)
Danke für alle sachdienlichen Hinweise
Winni
Hallo,
wenn die Mails die Definition des Geschäftsbriefes erfüllen und das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, wovon ich angesichts des Sachverhalts ausgehen kann: immer!
http://www.it-recht-kanzlei.de/e-mail-pflichtangaben…
VG
EK
Hallo,
ich präzisiere mal:
Zwei Firmen flegen schon lange Geschäftsbeziehungen.
Ein Mitarbeiter der einen Firma kommuniziert mit einem Mitarbeiter der anderen Firma, weil sie am gleichen Projekt arbeiten.
Muss da diese Signatur dran oder nicht?
Würde mich gerne interessieren.
Gruß
Winni
Hallo,
M.W. muss bei allen Schriftverkehr nach extern, der im Namen eines Unternehmens erfolgt, die Hinweise rein. Warum auch nicht! Der Gesetzgeber wird kaum festlegen, dass du nach dem 3x dies nicht mehr machen musst.
Gruß
Falke
Hallo,
wie sich aus § 37a HGB ergibt, reicht die laufende Geschäftsbeziehung allein nicht aus, die E-Mail müsste dann auch nur in einem Bericht bestehen, für den ein Formblatt verwendet wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__37a.html
VG
EK