würde gerne in Erfahrung bringen ob der § 32 BVerfGG für „jedermann“ sprich für jeden Bürger anwendbar ist.
Zum Beispiel: Es steht eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof an, was bekanntlich dauern kann, die eine Partei wird durch das lange Warten auf die Entscheidung des BGH besonders beschwert…kann sich diese Person dann mit dem § 32 BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht wenden und dort eine einstweilige Anordnung beantragen ?
„Jedermann“ kann nur Verfassungsbeschwerde erheben (keine Klage wie z.B. Normenkontrolle oder so) und dies auch nur, wenn er geltend macht, in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein. Er muss also rügen, dass SEIN Recht verletzt wird.
Wenn er das kann, dann kann er aber auch den einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG begehren, ja.
würde gerne in Erfahrung bringen ob der § 32 BVerfGG für
„jedermann“ sprich für jeden Bürger anwendbar ist.
Zum Beispiel: Es steht eine Entscheidung vor dem
Bundesgerichtshof an, was bekanntlich dauern kann, die eine
Partei wird durch das lange Warten auf die Entscheidung des
BGH besonders beschwert…kann sich diese Person dann mit dem
§ 32 BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht wenden und dort
eine einstweilige Anordnung beantragen ?
statthaft wäre der antrag nur, wenn es um ein vor dem BVerfG statthaften Verfahren geht (z.b. verfassungsbeschwerde). darum geht es doch schonmal nicht, oder ?
aber ganz abgesehen davon, ist der antrag „besonders beschwert“ nicht hinreichend genau, es bedarf einer ausfürhlichen begründung, warum die person durch eine staatliche maßnahme in ihren grundrechten verletzt wirst und nicht das verfahren in der hauptsache abgewartet werden kann.
ich schätze nicht, dass die person die „wartezeit“ beim bgh als eingriff in ihre verfahrensgrundrechte wertet ? das wäre jedenfalls wenig aussichtsreich, da es einer unzumutbaren verzögerung bedarf… (also lange)
ich nehme weiter an, dass die person noch nicht einmal durch eine staatliche maßnahme beeinträchtigt wird, richtig ?
das bverfg wird wegen offensichtlicher unbegründetheit den antrag abweisen (obwohl es grds. keine erfolgsaussichten in der hauptsache prüft)
deine beiträge versuchen den anschein zu vermitteln, dass sie das gestellte problem sachkompetent lösen.
nur leider währt dieser schein von kurzer dauer, wenn man sich deine beiträge einmal durchliest. man kann jedem hilfesuchenden vor deinen ratschlägen nur warnen.
und trotz deiner unwissenheit nimmst du dir das recht heraus, die anderen im forum zu beleidigen („idioten“) ? da stimmt doch etwas nicht…
ich hab nochmal nachgelesen. Und ich habe festgestellt, dass ich zum Thema nichts beigetragen habe, das auch nur den Anschein erwecken könnte, sachkompetent zu sein.
ich hab nochmal nachgelesen. Und ich habe festgestellt, dass
ich zum Thema nichts beigetragen habe, das auch nur den
Anschein erwecken könnte, sachkompetent zu sein.
„beiträge“ hat sich nicht auf die konkrete frage bezogen, sondern soll vielmehr alle deine forumsbeiträge erfassen…
[MOD] Ende und aus!
Persönliche Probleme müsstet ihr dann schon außerhalb der breiten Öffentlichkeit klären. In der Hoffnung, dass dies friedlich geschehe: