Erbrecht - Bürgschaft

Von: , Frage gestellt am So, 23. Aug 2009

Hallo!
Eine hypothetische Frage: Eltern bürgen mit ihrem Häuschen für ein Unternehmen eines Kindes, das schief geht. Das Kind zahlt die Schulden in monatlichen Raten ab; da die Summe erheblich ist, der Verdienst gering, kann sich die Tilgung lange hinziehen. Die Eltern sterben, die beiden Kinder erben zu gleichen Teilen. Die Streitfrage in unserer Grillrunde lautete, wenn das Haus verkauft wird, ob die Bank sich erst das ihr zustehende Geld nimmt und die beiden Erben sich dann den Rest des Verkaufserlöses teilen? Oder wird der Erlös halb und halb geteilt, mit der Verpflichtung, dass der "Schuldenmacher" von seinem Anteil die Restschuld begleicht? Denn im ersteren Fall wäre der Erbe, der mit den Schulden nichts zu tun hatte (allerdings als potentieller Erbe beim Eingehen der Bürgschaft auch seine Zustimmung geben muss - richtig?), klar im Nachteil, andererseits erbt man (meine Argumentation) beim Erben alle damit verbundenen Verpflichtungen mit ...
Gruß,
Eva

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht - Bürgschaft

    Hallo,

    hier werden nur hypothetische Fragen gestellt.
    So, und jetzt lese ich die Frage

    Gruß

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht - Bürgschaft

    Der Wert des Grundstücks ist genau um die bestehende Belastung gemindert (meist lässt die Gläubigerbank sich eine Grundschuld zu ihren Gunsten im Grundbuch eintragen). Der Ausgleich mag zwischen den Erben geregelt werden.

    Gruß an die Grillrunde

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erbrecht - Bürgschaft

      Hallo!
      Danke für die Antwort. Gruß an die Grillrunde
      Habe ich ausgerichtet :-)

      Gruß an Dich,
      Eva

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