Erbrecht - Bürgschaft
Von: , Frage gestellt am So, 23. Aug 2009
Hallo!
Eine hypothetische Frage: Eltern bürgen mit ihrem Häuschen für ein Unternehmen eines Kindes, das schief geht. Das Kind zahlt die Schulden in monatlichen Raten ab; da die Summe erheblich ist, der Verdienst gering, kann sich die Tilgung lange hinziehen. Die Eltern sterben, die beiden Kinder erben zu gleichen Teilen. Die Streitfrage in unserer Grillrunde lautete, wenn das Haus verkauft wird, ob die Bank sich erst das ihr zustehende Geld nimmt und die beiden Erben sich dann den Rest des Verkaufserlöses teilen? Oder wird der Erlös halb und halb geteilt, mit der Verpflichtung, dass der "Schuldenmacher" von seinem Anteil die Restschuld begleicht? Denn im ersteren Fall wäre der Erbe, der mit den Schulden nichts zu tun hatte (allerdings als potentieller Erbe beim Eingehen der Bürgschaft auch seine Zustimmung geben muss - richtig?), klar im Nachteil, andererseits erbt man (meine Argumentation) beim Erben alle damit verbundenen Verpflichtungen mit ...
Gruß,
Eva
