eben hatte ich eine Rechnung im Briefkasten: DM 280.-, zu zahlen an ein Inkassobüro, dem ich vor einem Jahr einen Auftrag erteilt hatte DM 57.- einzutreiben. Das hätte ich sicher nicht gemacht, wenn mich der Inhaber des Inkassobüros nicht ausdrücklich dazu ermuntert hätte („Sie haben doch schliesslich eine Leistung erbracht“) und wenn er nicht von „vielleicht DM 20.- -30.-“ an evtl. anfallenden Kosten im Misserfolgsfall gesprochen hätte.
Jetzt kam der Bescheid, dass der Betrag wegen Vermögenslosigkeit der Schuldnerin wohl abgeschrieben werden müsste und sie den Fall daher vorläufig abschliessen würden.
Anbei war eine Rechnung über besagte DM 280.-, die sich aus 9 Posten, nämlich Gerichtskosten, Vollstreckungsvbescheid, Gerichtsvollzieherkosten, OE-Antrag usw. zusammensetzen. Das Inkassobüro selbst hatte sich in der Tat lediglich DM 43.- „genehmigt“.
Nun, wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung, heisst es… und ich wäre ja auch bereit zähneknirschend den Betrag zu zahlen und abzuschreiben nach dem Motto: Aus Schaden wird man klug und - ein Bisschen verlust ist immer .
Aber: Hätte ich nicht über die möglicherweise tatsächlich anfallenden Kosten informiert werden müssen? Selbstverständlich hätte ich diesen Auftrag niemals erteilt, wenn ich vorher gewusst hätte, was auf mich zukommen kann.
Das Unternehmen hatte bereits zweimal Beträge in Höhe von ein paar Hundert Mark für mich problemlos eingetrieben.
Und auch jetzt ist - schon seit ast vier Jahren - ein weiterer Fall in Bearbeitung (hier geht es um 380.- und in diesem Fall musste ich DM 125.- an Gerichtskostenvorschuss bezahlen.) Es graust mich bei dem Gedanken, dass der Schaden in diesem Fall für mich noch höher sein könnte.
Ich bin Verlegerin/Buchhändlerin und liefere auf offene Rechnung aus, so dass derlei immer wieder mal vorkommen kann. Geschäftsrisiko eben.
Die Frage ist also nur: Hätten die mich über die tatsächlich entstehenden und dann evtl, abzuschreibenden Kosten informieren müssen? Und wenn sie das nicht getan haben, muss ich dann trotzdem zahlen?
Hi,
um den Fall beurteilen zu können, mußt du zunächst einmal in den mit dem Inkassounternehmen geschlossenen Vertrag schauen. Ist dort der Umfang der Leistungen beschrieben? Sind die Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von dem Inkassobüro vorgelegt worden? War das alles so schriftlich vereinbart?
Sodann wäre es auch notwendig, die AGB des Inkassounternehmens zu prüfen.
Erst dann kann man klären, ob unangemessene Gebühren und Kosten in Rechnung gestellt worden sind.
Gruß,
Francesco
hallo gundel, wie du schreibst, hat das inkassobüro nicht nur einen vollstreckbaren titel gegen deinen schuldner über 57 dm beim vollstreckungsgericht besorgt, sondern auch den gerichtsvollzieher beauftragt. dieser konnte allerdings bei deinem schuldner wegen dessen vermögenslosigkeit nichts holen (fruchtlose pfändung). ab diesem zeitpunkt ist es doch nicht mehr sinnvoll, weiter gegen deinen schuldner vorzugehen und ihn in den offenbarungseid wegen 57 dm zu treiben. wer hat denn den antrag zur vorladung über die eidesstattliche versicherung des vollstreckungsschuldners gestellt? wenn dies in deinem auftrag geschah, dann bleibt dir wohl nichts weiter übrig, als sämtliche kosten zu zahlen.
ich wünsch dir, dass deine übrigen schuldner ohne gerichtsvollzieher deine forderungen zahlen.
viele grüße gunnar
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Ich bin Verlegerin/Buchhändlerin und liefere auf offene
Rechnung aus, so dass derlei immer wieder mal vorkommen kann.
Geschäftsrisiko eben.
Hallo Gundel,
bevor Du die Forderungssachen zu einem RA/Inkassobüro gibst, würde sich ein Anruf beim Amtsgericht -Schuldnerregister- lohnen. (wenn gefragt wird, wozu Du die Auskunft benötigst, verweist Du darauf, daß Du gegen den Schuldner einen Vollstreckungsbescheid besitzt) Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Dort sind die Schuldner verzeichnet, die bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet haben. Wenn dies der Fall ist, lohnen sich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Regel nicht. (Jedenfalls nicht bei so geringen Forderungen)
vielen Dank für die Postings; ich werd euch in meine Nachtgebete einschliessen
In der Tat liegen mir keinerlei Verträge und bisher keine AGB vor. Es gibt nur zwei Faxe: Eines mit meinem Auftrag v. 10.4.00 die Forderung einzuziehen und dann eines vom Inkassobüro v. 12.7.00 mit folgendem Inhalt: „Die Schuldnerin hat auf unsere gütliche Zahlungsaufforderung nicht reagiert. Infolgedessen wurde ein Mahnbescheid bei Gericht eingereicht. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides wird die Vollstreckung über den zuständigen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Sie hören weiter von uns. MFG…“
Wohl dazwischen (?), weiss nicht mehr wann genau, gab es das besagte Telefonat, in dem die Rede von den „20 - 30 Mark“ war. In Grichtskostenvorlage musste ich nicht treten, im Gegensatz zu dem anderen Fall, der noch läuft.
Wie schon gesagt hätte ich in vorheriger Kenntnis der nun auf dem Schreibtisch liegenden Dinge niemals einen solchen Auftrag erteilt, bin ja so bescheuert auch nicht. Muss ich aber doch sein, sonst wäre mir das ja nicht passiert.
Wenn ich mich jetzt aber wegen der DM 280.- wehre, riskiere ich möglicherweise einen Rechtsstreit. Und wer hat schon Chancen gegen ein Inkassounternehmen? Die sind doch eh stärker als so ein kleiner Tintling…
Was lehrt uns das?..
…fragt sich Gundel auch…
…und grüsst herzlich
Hi Gundel,
ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Inkasso-Unternehmen haben vor Gericht nicht ein solches Ansehen, dass man mit den Knien zittern möchte.
Möglicherweise deckte dein Auftrag lediglich den vorgerichtlichen Einzug. Wenn ja, hatte das Inkassobüro keine Befugnis, ohne einen erweiterten Auftrag ein Mahnverfahren zu beantragen. Wenn das so ist, dann brauchst du auch nur die Kosten für die Inanspruchnahme (also DM 47,-) zu bezahlen.
Ich würde dies überprüfen.
Gruß,
Francesco
Noch mal vielen Dank Francesco,
dann werd ich mich mal kopfüber in einen kleinen Zusatzstress stürzen. (Als wenn man sonst nix zu tun hätte …)
Vielleicht kann ich mich mal irgendwie (ausser mit güldenen Sternchen) für Deine kompetente Hilfsbereitschaft revanchieren.
Herzliche Grüsse von Gundel