Thema Mietrecht: Außerordentliche Kündigung
Von: , Frage gestellt am Do, 8. Feb 2001
Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine Mietwohnung früher loswerden???
Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine Mietwohnung früher loswerden???
Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das
gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine
Mietwohnung früher loswerden???
Hallo,
grundsätzlich nicht.
Allerdings können sich Beamte und Soldaten jederzeit auf eine
drei-monatige Kündigungsfrist berufen, wenn sie versetzt werden.