Thema Mietrecht: Außerordentliche Kündigung

Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine Mietwohnung früher loswerden???

Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das
gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine
Mietwohnung früher loswerden???

Hallo,
grundsätzlich nicht.
Allerdings können sich Beamte und Soldaten jederzeit auf eine
drei-monatige Kündigungsfrist berufen, wenn sie versetzt werden.