Thema Mietrecht: Außerordentliche Kündigung

Von: , Frage gestellt am Do, 8. Feb 2001

Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine Mietwohnung früher loswerden???

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Thema Mietrecht: Außerordentliche Kündigung

    Kann ich wegen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt das
    gesetzliche Kündigungsrecht von 3 Monaten umgehen und meine
    Mietwohnung früher loswerden???
    Hallo,
    grundsätzlich nicht.
    Allerdings können sich Beamte und Soldaten jederzeit auf eine
    drei-monatige Kündigungsfrist berufen, wenn sie versetzt werden.

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