Hallo zusammen, gilt ein mündlicher Kaufvertrag unter anwesenden Zeugen?
Hallo zusammen, gilt ein mündlicher Kaufvertrag unter
anwesenden Zeugen?
er „gilt“ sogar dann, wenn keine zeugen dabei sind und das gesetz keine form vorschreibt.
a.
er „gilt“ sogar dann, wenn keine zeugen dabei sind und das
gesetz keine form vorschreibt.
Mit dem Nachweis wird es halt schwierig im Bedarfsfall. Selbst bei mehreren Zeugen wird es zu Details (Preis, Lieferzeit, Zahlungsvereinbarungen etc.) oft unklar.
Wegen der Nachweisbarkeit gilt in möglichst vielen Fällen „freiwillige“ Pflicht zur Schriftform.
Das Gesetz schreibt übrigens nur für sehr wenige Sonderfälle eine Form vor, die Mehrzahl der Verträge ist grundsätzlich formlos gültig.
Gruß
Der Franke
Hallo,
Wegen der Nachweisbarkeit gilt in möglichst vielen Fällen
„freiwillige“ Pflicht zur Schriftform.
was ist denn eine freiwillige Pflicht zur Schriftform? Ein derartiger Passus ist mir vom Gesetz her nicht bekannt.
Gruß
Christian
Hallo,
A geht zum Bäcker und sagt er hätte gern einen Laib Brot.
Der Bäcker übergibt das Brot.
A übergibt das Geld.
DAS ist ein mündlicher Kaufvertrag.
Mündliche Kaufverträge sind die Regel, die Schriftform ist die Ausnahme.
Die Schriftform ist laut BGB nur in seltenen Fällen z.B. Immobilien, vorgeschrieben.
Gruß
Lawrence
er „gilt“ sogar dann, wenn keine zeugen dabei sind und das
gesetz keine form vorschreibt.Mit dem Nachweis wird es halt schwierig im Bedarfsfall. Selbst
bei mehreren Zeugen wird es zu Details (Preis, Lieferzeit,
Zahlungsvereinbarungen etc.) oft unklar.
nach der nachweisbarkeit wurde nicht gefragt, sondern nach der wirksamkeit.
Wegen der Nachweisbarkeit gilt in möglichst vielen Fällen
„freiwillige“ Pflicht zur Schriftform.
der satz ist mist, ich glaube, das merkst du selbst.
Das Gesetz schreibt übrigens nur für sehr wenige Sonderfälle
eine Form vor, die Mehrzahl der Verträge ist grundsätzlich
formlos gültig.
deshalb habe ich auch geschrieben „außer“ - regel-ausnahme-prinzip …
übrigens „sehr wenige“ soll wohl ein witz sein ?
a.
Hallo,
Wegen der Nachweisbarkeit gilt in möglichst vielen Fällen
„freiwillige“ Pflicht zur Schriftform.was ist denn eine freiwillige Pflicht zur Schriftform? Ein
derartiger Passus ist mir vom Gesetz her nicht bekannt.
Steht in keinem Gesetz. Wollte zum Ausdruck bringen, möglichst von sich selbst aus (freiwillig) Schriftform zu wählen.
Gruß
Der Franke
Hallo,
Das Gesetz schreibt übrigens nur für sehr wenige Sonderfälle
eine Form vor, die Mehrzahl der Verträge ist grundsätzlich
formlos gültig.übrigens „sehr wenige“ soll wohl ein witz sein ?
Keineswegs. Siehe Antwort von Lawrence oder hier:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…
er „gilt“ sogar dann, wenn keine zeugen dabei sind und das
gesetz keine form vorschreibt.Mit dem Nachweis wird es halt schwierig im Bedarfsfall. Selbst
bei mehreren Zeugen wird es zu Details (Preis, Lieferzeit,
Zahlungsvereinbarungen etc.) oft unklar.nach der nachweisbarkeit wurde nicht gefragt, sondern nach der
wirksamkeit.
Richtig. Angesichts der Unsicherheit in der grundsätzlichen Anfrage habe ich noch ergänzt (auch mehrere Zeugen können nicht zur Eindeutigkeit führen). Gültigkeit ist noch keine nachgewiesene Tatsache im Streitfall.
Wegen der Nachweisbarkeit gilt in möglichst vielen Fällen
„freiwillige“ Pflicht zur Schriftform.der satz ist mist, ich glaube, das merkst du selbst.
Ich habs bei Exc erläutert. Umständlich, aber kein Mist.
Gruß
Der Franke
Das Gesetz schreibt übrigens nur für sehr wenige Sonderfälle
eine Form vor, die Mehrzahl der Verträge ist grundsätzlich
formlos gültig.übrigens „sehr wenige“ soll wohl ein witz sein ?
Keineswegs. Siehe Antwort von Lawrence oder hier:
das sind ja „super“ quellen, die du zitierst:
1.) lawrence hat (wie ich übrigens auch) von dem regel-ausnahme-prinzip im gesetz gesprochen und nicht von „sehr wenige“.
2.) die zeitung spricht von „einigen“ nicht von „sehr wenigen“. aber auch wenn sie das täte, sollte man nicht auf die richtigkeit von online-zeitungen vertrauen, sondern einfach mal im gesetz blättern. die meinung anderer zu übernehmen, ist immer sehr gefährlich, besonders wenn sich der inhalt des zitats leicht nachprüfen lässt.
du sprichst ja noch nicht einmal vom bgb, sondern von „gesetz“ (z.b. ist auch der gmbh-gesellschaftsvertrag formbedürftig)
Wegen der Nachweisbarkeit gilt in möglichst vielen Fällen
„freiwillige“ Pflicht zur Schriftform.der satz ist mist, ich glaube, das merkst du selbst.
Ich habs bei Exc erläutert. Umständlich, aber kein Mist.
das satz ist in sich widersprüchlich, lässt mehrere auslegungen zu und ist daher mist… wenn man sich nicht ausdrücken kann, dann sollte man es entweder lassen oder sich etwas zeit zur formulierung nehmen.
a.
Mmmhhh, …
das sind ja „super“ quellen, die du zitierst:
1.) lawrence hat (wie ich übrigens auch) von dem
regel-ausnahme-prinzip im gesetz gesprochen und nicht von
„sehr wenige“.
Lawrence hat sich auf Frage und Titel bezogen: Mündlicher Kaufvertrag!
Lawrence hat daher auch BGB dezidiert benannt.
„Regel-Ausnahme-Prinzip“ ist hier eine Erläuterung/Begründung, mehr nicht. Feature, danach war genaugenommen nicht gefragt. Ein Ja hätte genügt.
du sprichst ja noch nicht einmal vom bgb, sondern von „gesetz“
ach neh, und du?
/t/muendlicher-kaufvertrag–2/5386625/2
Wenn du schon so genau bist, dann hättest du exakt formulieren können/müssen.
(z.b. ist auch der gmbh-gesellschaftsvertrag formbedürftig)
War dies hier Thema?
… wenn man sich nicht
ausdrücken kann, dann sollte man es entweder lassen oder sich
etwas zeit zur formulierung nehmen.
Lassen wirs einfach.
Gruß
Der Franke