Liegt hier Mittäterschaft vor?

Hallo Leute,

was denkt ihr: Liegt Mittäterschaft vor, wenn beide Täter nach einer gemeinsam durchgesführten Straftat flüchten, und der eine von beiden schiesst während der Fahrt auf (den Wagen des) Verfolger/s, um diesen loszuwerden, während der andere das Fluchtauto fährt??

Klar ist, dass der schießwütige schonmal voll Täter ist. Aber wie siehts mit dem Fahrer aus? Können ihm die Schüsse (und damit Eventual VORSATZ bezüglich Körperverletzung/Tötung) angerechnet werden???

LG Pyrro

Können ihm die Schüsse (und
damit Eventual VORSATZ bezüglich Körperverletzung/Tötung)
angerechnet werden???

Nee, weil Vorsatz nie zurechenbar ist; § 25 II StGB gilt nur für den objektiven Tatbestand. Ob es hier einen gemeinsamen Tatplan und Vorsatz gab, geht aus deiner Frage nicht hervor, so dass eine Antwort unmöglich ist.

Levay

Ok vielleicht etwas misslich ausgedrückt.

Frage: Ist der andere, der nicht schiesst sondern den Wagen fährt, Mittäter einer (versuchten) Tötung, wenn der andere dernicht fährt auf den Verfolger (mit dol. evt.) schiesst, damit dieser die Verfolgung aufgeben muss??

Anmerkung: Beide Insassen haben vorher eine Straftat begangen und flüchten nun mit dem Auto für die Beutesicherung. (Beendigungsstadium)

du hast noch immer nicht gesagt, „Ob es hier einen gemeinsamen Tatplan und Vorsatz gab“. daher lässt sich die frage nicht beantworten.

a.