Guten Tag,
Wenn ein Junge der 9 Jahre alt ist eine Macke in die Tür eines Wagens macht und zwar wenn er eine Fahrradluftpumpe durch die Gegend schmeisst haftbar (Eltern)?
Der Rechtsanwalt hat im Schreiben mitgeteilt dass der Junge erst 9 Jahre alt ist und das Ihm die Einsichtigkeit fehlt und er dadurch schuldunfähig sei.
Hatder Anwalt Recht? Die Schadenshöhe ist bei 1000 Euro.
Danke !
Guten Tag,
Wenn ein Junge der 9 Jahre alt ist eine Macke in die Tür
eines Wagens macht und zwar wenn er eine Fahrradluftpumpe
durch die Gegend schmeisst haftbar (Eltern)?
Der Rechtsanwalt hat im Schreiben mitgeteilt dass der Junge
erst 9 Jahre alt ist und das Ihm die Einsichtigkeit fehlt und
er dadurch schuldunfähig sei.
Hatder Anwalt Recht? Die Schadenshöhe ist bei 1000 Euro.
nein, so pauschal stimmt das nicht:
§ 828 III bgb
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
Das Verschulden des Jugendlichen ist wie sonst auch vom Geschädigten zu beweisen.
Der Wortlaut von § 828 Abs 3 legt es nahe, dass der Täter den Mangel an Einsicht darzulegen und zu beweisen hat. Zweifel gehen zu Lasten des Jugendlichen.
IdR muss das Gericht konkret nachprüfen, ob der Täter auf Grund seiner individuellen Verhältnisse die nötige Einsichtsfähigkeit besessen hat
a.
Hallo,
wenn das mit dem § 828 Absatz 3 BGB nicht klappt (der ja zum direkten Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB gehört), ist die für die Haftung für Minderjährige Anspruchsnorm des § 832 Absatz 1 BGB einschlägig. Danach haben die Aufsichtspersonen über Kinder (i.d.R. die Eltern) für Schäden ihres Kindes Schadensersatz zu leisten. Hier gilt allerdings die Einschränkung des § 832 Absatz 1 Satz 2 BGB: Haben die Eltern ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan oder wäre der Schaden auch bei Wahrnehmung der Aufsichtspflicht entstanden, haften sie nicht.
Beides (1. korrekte Aufsicht oder 2. Schaden auch bei korrekter Aufsicht) müssen die Eltern beweisen.
Gruß
Morgen!
Beides (1. korrekte Aufsicht oder 2. Schaden auch bei
korrekter Aufsicht) müssen die Eltern beweisen.
Du meinst man verletzt seine Aufsichtspflicht wenn ein 9 jähriger
mit einer Fahrradpumpe auf der Straße ist ohne das eine
Aufsichtsperson daneben steht?
Also hier gehen eigentlich alle mit 9 schon alleine zur Schule, womit
eine mangelnde Aufsichtspflicht doch zweifelhaft wird oder?
Gruß
Stefan
wenn das mit dem § 828 Absatz 3 BGB nicht klappt (der ja zum
direkten Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB gehört), ist
die für die Haftung für Minderjährige Anspruchsnorm des § 832
Absatz 1 BGB einschlägig.
Soll das heißen, dass § 832 BGB nicht einschlägig ist, wenn „das mit mit § 823 BGB klappt“ ???
Fragend
Dea
wenn das mit dem § 828 Absatz 3 BGB nicht klappt (der ja zum
direkten Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB gehört), ist
die für die Haftung für Minderjährige Anspruchsnorm des § 832
Absatz 1 BGB einschlägig.
Soll das heißen, dass § 832 BGB nicht einschlägig ist, wenn
„das mit mit § 823 BGB klappt“ ???
Du solltest wenigstens richtig zitieren, dann erschließt sich vielleicht auch der Sinn des Zitierten.
Ich habe gerade nicht zitiert, sondern den Umkehrschluss aus Deinem Beitrag gezogen. Zugegebener Maßen ein sehr schwer verständlicher Vorgang…
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