Paketannahme für den Nachbarn mit Unterschrift

Hallo,

es ist ja allgemein üblich, das der Paketzusteller die Post auch beim Nachbarn abgibt und sich den Empfang mit einer Unterschrift quittieren lässt.

Welche rechtliche Verpflichtung ergibt sich eigentlich aus dieser Unterschrift? Muss der nette Nachbar nun für den Inhalt bwz. Wert haften bzw. eine die weitere korrekte Zustellung der Ware sorgen (also nicht einfach vor die Tür legen).

Hierzu hätte ich gerne Näheres gewusst.

Vielen Dank

Gruss Ann

Hallo anna,

jedenfalls ist der Postzusteller raus aus der Nummer, wenn er von dem netten Nachbarn die Unterschrift hat. Er hat es zugestellt.

Der nette Nachbar wird dann im Zweifelsfall belangt werden müssen von dem Empfänger.

Grad letztens stellte mir der Dödel das Päckchen im Wert von 40€ vor die Tür, was natürlich geklaut wurde.

In meinem Fall gab es bei dem netten Dödel finanziell nix zu holen.

Vor längerer Zeit stand ein Päckchen, addressiert an die Nachbarn nebenan im 4. Stock unschuldig auf meinem Briefkasten im Erdgeschoß.

nahm ich mit hoch, überreichte es den Nachbarn, die im Dreieck sprangen, weil es sich um Software im Wert von 500€ handelte.

Nur so ne kleine Schnurre nebenbei.

Also wenn ich über die Anwesenheit oder generell der Identität der Nachbarn nichts weiß, nehme ich auch kein Paket an.

Gruß

Annie

jedenfalls ist der Postzusteller raus aus der Nummer, wenn er
von dem netten Nachbarn die Unterschrift hat. Er hat es
zugestellt.

Das glaube ich nicht. Eine Ersatzzustellung an einen Nachbarn ist m. W. unwirksam. Und der Nachbar dürfte vom (geplanten) Empfänger des Pakets kaum belangt werden können, da auch durch die Annahme des Paketes kein Vertrag zw. Empfänger und Nachbar zustande kommt. Beim Gebrauchsgüterkauf besteht ein Vertrag zw. Empfänger und Versender, und der Versender hat eine Lieferpflicht zu erfüllen. Ob der Lieferant das Paket unterschlagen oder beim Nachbarn abgeliefert, ob er es verloren oder versehentlich vernichtet hat, braucht den Empfänger nicht zu bekümmern, der hält sich weiterhin an den Versender.

Der kann dann an den Lieferanten gehen und der gegebenenfalls an den Nachbarn.

Gruß

1 „Gefällt mir“

Mit Annahme des Pakets geht die Hafung auf Dich über, das unteschreibt man dem Boten ja sozusagen bei der Annahme. Sollte der eigentliche Empfänger das Paket als „vermisst“ melden wird der Zusteller in jedem Falle die Hafung auf den Nachbarn abwälzen, wenn ers nicht erhalten hat.