es ist ja allgemein üblich, das der Paketzusteller die Post auch beim Nachbarn abgibt und sich den Empfang mit einer Unterschrift quittieren lässt.
Welche rechtliche Verpflichtung ergibt sich eigentlich aus dieser Unterschrift? Muss der nette Nachbar nun für den Inhalt bwz. Wert haften bzw. eine die weitere korrekte Zustellung der Ware sorgen (also nicht einfach vor die Tür legen).
jedenfalls ist der Postzusteller raus aus der Nummer, wenn er
von dem netten Nachbarn die Unterschrift hat. Er hat es
zugestellt.
Das glaube ich nicht. Eine Ersatzzustellung an einen Nachbarn ist m. W. unwirksam. Und der Nachbar dürfte vom (geplanten) Empfänger des Pakets kaum belangt werden können, da auch durch die Annahme des Paketes kein Vertrag zw. Empfänger und Nachbar zustande kommt. Beim Gebrauchsgüterkauf besteht ein Vertrag zw. Empfänger und Versender, und der Versender hat eine Lieferpflicht zu erfüllen. Ob der Lieferant das Paket unterschlagen oder beim Nachbarn abgeliefert, ob er es verloren oder versehentlich vernichtet hat, braucht den Empfänger nicht zu bekümmern, der hält sich weiterhin an den Versender.
Der kann dann an den Lieferanten gehen und der gegebenenfalls an den Nachbarn.
Mit Annahme des Pakets geht die Hafung auf Dich über, das unteschreibt man dem Boten ja sozusagen bei der Annahme. Sollte der eigentliche Empfänger das Paket als „vermisst“ melden wird der Zusteller in jedem Falle die Hafung auf den Nachbarn abwälzen, wenn ers nicht erhalten hat.