Pfändung trotz eidesstattlicher Versicherung?

Hallo liebe Wissenden,

mal angenommen berufstätige Person A (Festeinkommen ca. 900.-€ monatlich) hat Schulden die aufgrund des geringen Einkommens nicht beglichen werden können.
Es kommt zur Zwangsvollstreckung, die fruchtlos bleibt und dann zur Abgabe der eidesstattliche Versicherung.
Kann nun trotz der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ERFOLGREICH gepfändet werden?
Person A’s Einkommen liegt doch in der Pfändungsfreigrenze und ausserdem hat Person A mit Abgabe der eid. Vers. seine Zahlungunfähigkeit kund getan.

bin gespannt

bonsai

Die Abgabe der e.V. schützt nicht vor weiteren (auch erfolgreichen) Pfändungen. Zwar könnte eine Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher durch diesen al untunlich angesehen werden, so diesem aufgrund einer kürzlich abgenommen e.V. die Vermögensverhältnisse kennt. Der Punkt ist aber auch der, dass sich Vermögensumstände ändern können…
Soweit die Pfändung (wie im vorliegenden Fall) das Arbeitseinkommen erfasst, geht diese aufgrund der Pfändungsfeigrenzen ins Leere. Wird jedoch das Konto gepfändet, muss der Schuldner reagieren und die Freigabe beantragen, § 850k ZPO. Wenn er nicht reagiert wird das Guthaben 2 Wochen nach der Pfändung an den Gläubiger abgeführt.
Dann hatt der Gläubiger auch mal Glück…