Klage wegen Schulden erhalten. Danach Rechtsschutzversicherung abgeschlossen ( gültig erst nach 3 Monaten und nicht für schon bestehende Streitigkeiten.)
Urteil wegen der Schulden erfolgt ca. 3 Monate nach Abschluss der Versicherung. Verbraucherinsolvenz soll angestrebt werden.
Springt die RV nach Urteilssprechung = abgeschlosses Verfahren(?) ein und zahlt die Kosten für einen Anwalt, der dann die Insolvenz begleitet?
Springt die RV nach Urteilssprechung = abgeschlosses
Verfahren(?) ein und zahlt die Kosten für einen Anwalt, der
dann die Insolvenz begleitet?
Die RS-Versicherung zahlt normalerweise nur für Prozesse (es gibt Ausnahmen, dieser Fall scheint mir nicht dazuzugehören), nicht für anderweitige anwaltliche Untrestützung.
Die RS-Versicherung zahlt normalerweise nur für Prozesse
als ich mich auf der Suche nach „der Richtigen für mich“ damit beschäftigt habe, war es eigentlich so, dass diese alles zahlten, was im Allgemeinen abgedeckt war, egal ob gerichtlich oder außergerichtlich …