Bei Käufen übers Internet geniesst man ja eine gewisse Zeit (wie lange genau?) das Recht, ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu kündigen und das Bestellte zurückzuschicken. Ab 88 DM muß angeblich der Versanhändler auch die Portokosten tragen. Gilt dies eigentlich auch wenn die Ware explizit als Restposten ausgewiesen ist?
Das musst Du mit dem Händler ausmachen, denn das ist Kulanz, nicht Gesetz.
Tschüss
Merit
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Das musst Du mit dem Händler ausmachen, denn das ist Kulanz,
nicht Gesetz.
Wie sieht es denn im Gesetz genau aus? Dass der Händler normale Waren im Versanhandel innerhalb einer Frist zurücknehmen MUSS, ist Gesetz, von dem es Ausnahmen gibt wie z.B. geöffnete Siegel bei Software. Aber gibt es eine spezielle Regelung, wenn Produkte als „Restposten“ deklariert werden?
Sorry,
da hab ich aber gepennt 
http://www.zdnet.de/smartshopper/service/recht-wc.html
dort steht aber nichts über Restposten.
Tschüss
Merit
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Gesetzestext
Hi
Hier findest du , was du suchst:
http://www.ra-hahn.de//datenbank/index.php3?snr=482
(beachte dort den Hinweis auf den Fehler im Bundesgesetzblatt!!!)
Wenn du diese wichtige Ergänzung gelesen hast, von dort weiter auf:
http://195.20.250.97/BGBL/bgbl1f/b100028f.pdf
Im Dokument findest du ab S. 897 das gesuchte.
Schönen Abend
Rossi
Ich vergaß
Hi
noch zur Ergänzung:
Für dich dürften die §3 ganz und §5(1) von besonderem Interesse sein. Ich kann jedenfalls aus dem Gesetzestext nicht ersehen, dass die Deklaration einer Ware als „Restposten“ etwas am Widerrufsrecht ändert.
Rossi
Widerrufsrecht bei Restposten
Hallo!
Bei Restposten besteht bei Verbraucherverträgen ein uneingeschränktes Widerrufsrecht, welches innerhalb von 2 Wochen schriftlich geltend zu machen ist. Ob das ein Restposten ist oder nicht ist völlig wurscht.
Die Versandkosten dürfen einem bis zum Wert von 40 Euro auferlegt werden (dies muss allerdings im Kaufvertrag schriftlich vereinbart worden sein!).
Gruß
Tom