Sind bestimmte Symbole als Tattoo Illegal?

Guten Tag,

Ich hätte eine frage zum Thema Tattoos im zusammenhang mit „deutschen“ Symbolen.
Ist z.B. das Hakenkreuz als Tattoo verboten? Wenn ja, gibt es da bestimmte Richtlinien an größe oder Stelle des Körpers (Z.B. Gesicht, wo es jeder sieht oder Fußsohle wo es keiner sieht?)und wie wird das bestraft?
Wie sieht es mit anderen Symbolen aus, wie das Eiserne Kreuz, das es ja schon lange vor dem 2. Weltkrieg im deutschen Militär gegeben hat und die Bundeswehr noch heute Symbolisiert?
Oder einfach nur Flaggenfarben von damals, schwarz - weiss - rot?
Sind solche Symbole tatsächlich Illegal in zusammenhang mit Freiheitsstrafen, Bußgelder etc.?
Oder werden sie einfach nicht gern gesehen und das Gesetz zieht mit einem schmunzeln darüber hinweg?

Das beschäftigt mich schon seit längerem, doch Googeln etc. brachte mir keine guten Ergebnisse und wäre für Fachmännische Antworten sehr dankbar.

Grüße

Hallo,

Verboten ist das ZEIGEN verfassungsfeindlicher Symbole und ihrer Organisationen. Dazu gehören unter anderem das Hakenkreuz und verschieden Parolen und Kennzeichen anderer, auch neonazistischer Organisationen.

Ein Tatoo müsste man meiner Auffassung nach bedecken.

Wenn man will, kann man sich schwarz-weiss-rot anmalen, das ist nicht verboten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass nur eine Minderheit schmunzelt, wenn sie sowas sieht. Darüber hinwegsehen vielleicht, weil viele Leute Angst haben, sich mit Dumpfbacken anzulegen. Eine Anzeige wäre in jedem Fall erfolgreich.

orangegestreift

Hallo,

wenn jemand hier ein dringendes Bedürfnis verspürt, sich ein Hakenkreuz auf den A**** tätowieren zu lassen, dann dürfte hier zwar im Moment des Tätowierens ein Gesetzesverstoß vorliegen, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Nur FKK ist dann nicht mehr drin. Das wäre dann nämlich ein Zeigen dieses Symbols und somit strafbar.

Man kann sich besagtes Hakenkreuz natürlich auch auf den Arm tätowieren lassen. Dann muss man es im Schwimmbad entweder mit Pflaster abkleben oder ein T-Shirt tragen. Das ist auf die Dauer recht umständlich. Da würde ich doch Variante 1 vorschlagen. Zumal mir die Stelle ohnehin passender erscheint.

Schöne Grüße

Petra

Also angenommen eine Person trägt am Rheinstrand ein Hakenkreuztattoo unbedeckt an seinem Oberarm, macht er sich dabei strafbar, da er dadurch Öffentliches aufsehen,- ärger erregt?
Unter welche Sparte fällt der Strafbestand dann in so einem Fall?
Und in welcher Form wird so etwas bestraft? Gefängnis, Bußgeld, Verwarnung, Zwangs weglasern des Tattoos?
Stelle mir das Justiztechnisch sehr kompliziert vor.

Das ist ein eigener Tatbestand, §86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

Zum Strafmaß steht da:

"
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] "

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Hallo,

Wieso? Man kann Leute sehr unkompliziert anzeigen, die man dabei beobachtet, wie sie den Hitlergruß ausführen oder wenn man hört, daß sie eine Parole rufen oder ein entsprechendes Symbol auf ihrem Arm oder sonstwo sieht.

orangegestreift

Hallo!

Rechtlich wurde es ja schon erklärt. Bei Demonstrationen von Neonazis z.B. kleben diese sich ihre Symbole häufig ab. Kürzlich bei Frontal21 oder Report München (?) wurde aber auch gezeigt, wie die Polizei die Demonstranten darauf hinwies, dass sie sich die Tattoos abkleben sollen. Das fand ich grotesk. Die Gesetze sind eigentlich klar und sollten v.a. in diesen Fällen angewandt werden.

Grüße!

Nicht illegal
Was allerdings nicht illegal ist: Sich Worte wie „Trottel“ oder „Idiot“ oder auch „out of order“ direkt auf die Stirn zu tätowieren.
Da muss man dann nichts abkleben oder läuft Gefahr, angezeigt zu werden.

Und die Message ist ja im Prinzip die gleiche.

besser hätte ich es nicht sagen können :wink:

evtl. wäre noch darauf hinzuweisen, dass das strafmaß „angepasst“ wird, jenachdem was der schuldige sich bereits schon alles geleistet hat.

ist es die erste anzeige / straftat wird er nicht so hart bestraft, als wenn es bereits aktenkundig ist.

grüße alex

Hallo!

Deinen Einwand verstehe ich nicht. Natürlich wäre die Welt eine bessere, wenn alle Nazis im Knast säßen, d’accord. Aber die Aufgabe der Polizei ist nun mal nicht, auf der Lauer zu liegen udn auf Straftaten zu warten, sondern die Gefahrenabwehr, die auch sachon mal darin bestehen kann, die drohende Begehung von Straftaten durch entsprechende Hinweise zu verhindern.

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Hallo!

die
drohende Begehung von Straftaten durch entsprechende Hinweise
zu verhindern.

Das verstehe ich nicht. Laut StGB ist das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole bei Versammlungen und allgemein in der Öffentlichkeit eine Straftat. Nach deiner Rechtsauffassung könnte ja auch gefordert werden, dass jeder Ladendieb nach seiner begangenen Tat darauf hingewiesen wird, dass es sich dabei um eine Staftat handelt und er das das nächste Mal zu unterlassen hat, sonst aber keine Konsequenzen aus seiner Tat gezogen werden, außer dass er das Diebesgut wieder an Ort und Stelle zurückbringt.

Oder?

Grüße!